Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Axel Springer Verlag darf keinen „OSGAR“ verleihenveröffentlicht am 12. August 2011
LG Berlin, Urteil vom 02.08.2011, Az. 16 O 168/10
§§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 97 Abs. 1, 9 Abs. 1 lit b), lit c) GMVDas LG Berlin hat entschieden, dass die Axel-Springer-AG unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ keine Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen darf. Geklagt hatte die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. Aus der Pressemitteilung des LG Berlin vom 09.08.2011: „Diese [die Academy] vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr. (mehr …)