IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammJetzt ist er doch geoutet, der Text des „Anti-Counterfeiting Trade Agreements“, kurz ACTA genannt. Die habeas-tibi-Weisung auf dem Titelblatt des konsolidierten Entwurfs vom 18.01.2010 war ebenso deutlich („This document must be protected from unauthorized disclosure. … It must be stored in a locked or secured building, room, or cabinet.„) wie wirkungslos. Die Initiative La quadrature du net hat das mit 14,5 MB in jeder Hinsicht schwergewichtige Opus horribile nämlich dieser Tage als .pdf-Dokument ins Internet gestellt und hofft auf die nunmehr fällige öffentliche Diskussion. Die scheint auch geboten, sieht sich allerdings angesichts des durch zahlreiche Einschübe und Anmerkungen nahezu unlesbaren Textentwurfs vor einige Hindernisse gestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas internationale Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erhält Gegenwind des Europäischen Parlaments: Dieses forderte die Veröffentlichung des aktuellen Vertragsentwurfs zu dem Abkommen, welches seit 2008 von den USA, der EU-Kommission und mehreren anderen Staaten hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Gegenstand des Abkommens soll auch eine Umgangsweise mit Filesharern sein, denen nach maximal dreimaliger Abmahnung der Netzzugang vollständig abgeschnitten werden können soll (Three-Strikes-out). Aus dem Parlament heraus wurde beklagt, dass privaten Unternehmen nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung der Zugang zu dem ACTA-Vertragsentwurf gewährt worden sei, dem EU-Parlament als Legislativorgan dagegen nicht. Näheres findet sich bei diesem heise-Beitrag.

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2009

    In einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers u. a. und der Fraktion DIE LINKE zum Stand der Verhandlungen zum Internationalen Anti-Piraterie-Abkommen („Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ – ACTA) (BT-Drs. 17/63; zu den europäischen Entwicklungen JavaScript-Link: EU) hat die Bundesregierung bekräftigt, dass sie weiter gegen eine Sperrung von Internetanschlüssen als Mittel gegen illegale Tätigkeiten im Internet (z.B. bestimmte Formen des Filesharings) ist. Zitat: „Im Hinblick auf Regelungen in ACTA zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Welt verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass die bestehenden europarechtlichen Regelungen, insbesondere die europarechtlichen Festlegungen zur Internethaftung (Richtlinie 2000/31/EG, E-commerce Richtlinie), nicht durch ACTA beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung lehnt Internetsperren bei möglichen Urheberrechtsverletzungen als den falschen Weg zur Bekämpfung dieser Verstöße ab und wird sich für diese Position, falls nötig, auch in den Verhandlungen zu ACTA einsetzen.“ (JavaScript-Link: BT).

I