Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Kundenadressen des Arbeitgebers sind ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 17 UWGveröffentlicht am 16. Oktober 2010
OLG Köln, Urteil vom 05.02.2010, Az. 6 U 136/09
§ 17 Abs. 2 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Arbeitnehmer (hier: Geschäftsführer) Kundendaten seines Arbeitgebers sammelt und diese sodann, nach Verlassen des Unternehmens, für eigene Werbezwecke nutzt. Bei der Sammlung der Kundenadressen handele es sich um ein Geschäftsgeheimnis gemäß § 17 Abs. 2 UWG. Eine Besonderheit dieses Falles war, dass das klagende Unternehmen offensichtlich zuvor Strafanzeige gegen den früheren Arbeitnehmer (einen Geschäftsführer) erstattet hatte (§ 17 UWG ist gleichermaßen ein wettbewerbsrechtlicher wie strafrechtlicher Tatbestand) und im Rahmen einer Durchsuchung beweiskräftige Unterlagen beschlagnahmt werden konnten, so dass im Anschluss ohne größeres Prozessrisiko der Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden konnte. - OLG Düsseldorf: Beim Adressdatenkauf mit angeblicher Werbeeinwilligung ist Werbeeinwilligung grundsätzlich zu prüfenveröffentlicht am 2. Dezember 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09
§§ 3 Abs.1, 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass ein Unternehmen, das Adressdaten erwirbt, um an diese Werbung zu versenden, gehalten ist, die vom Verkäufer ausgesprochene Versicherung, die notwendigen Einwilligungen der Adressaten zuvor erworben zu haben, zu überprüfen hat. Derartige Überprüfungsversuche seien indes nicht einmal stichprobenartig erkennbar. Der Antragsgegner habe sich offenbar mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers begnügt. Das reiche nicht aus. (mehr …)