Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- ADRF: Google Inc. bleibt Anspruch auf Vertipperdomains „goggle.com“, „goggle.org“ oder „goggle.net“ verwehrtveröffentlicht am 18. Oktober 2011
ADRF, Entscheidung vom 11.10.2011, Claim Number: FA1108001403690
Das National Arbitration Forum (hier) hat auf Grundlage der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) eine Beschwerde der Google Inc. gegen den Eigentümer der Domainnamen goggle.com, goggle.org und goggle.net zurückgewiesen, mit welcher Google die Übertragung der vorgenannten Vertipperdomains beantragt hatte. Der Inhaber der Domains hatte argumentiert, es handele sich um eigenständige Begriffe, womit eine Verwechselungsgefahr ausgeschlossen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)