Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Höhere Prüfpflichten für eBay auf Rechtsverletzungen bei eigener Schaltung von Werbeanzeigenveröffentlicht am 22. November 2013
BGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 216/11
§ 830 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 UrhG; § 137 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Betreiberin der Internet-Handelsplattform eBay selbst auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen haftet, wenn sie Adwords-Anzeigen auf schutzrechtsverletzende Produkte schaltet. Mit dieser Verhaltensweise verlasse eBay die Stellung als neutrale Vermittlerin von Angeboten und verliere das Haftungsprivileg von Diensteanbietern. Daher sei es dann zumutbar, dass erhöhte Kontrollpflichten einzuhalten seien und eBay müsse die über die Links in den Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Rechtsprechung zum Keyword-Advertising (Google AdWords) bestätigt und präzisiertveröffentlicht am 17. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. b UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 2 UWGDer BGH hat bestätigt, dass beim Keyword-Advertising (Google AdWords-Werbung) eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Dies gelte auch dann, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweise. Auch führe allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall „Pralinen“ usw.), nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke. Zur Pressemitteilung Nr. 211/2012 des BGH: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Fremde Marke als Keyword in einer Adword-Anzeige verletzt Markenrechteveröffentlicht am 11. Mai 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2010, Az. 6 U 171/10
§ 14 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Benutzung einer fremden Marke als Keyword in einer Adword-Werbung eine Markenrechtsverletzung darstellen kann. Dies sei nur dann nicht der Fall, wenn sich aus dem Inhalt der Anzeige unzweifelhaft ergebe, dass mit der Werbung kein Produkt bzw. keine Dienstleistung des Markeninhabers angeboten werden. Anderenfalls werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Zu dieser Frage gibt es bereits eine Reihe weiterer Entscheidungen, die je nach Einzelfall stark variieren, vgl. LG Braunschweig, KG Berlin, OLG Braunschweig, OLG Düsseldorf und OLG Frankfurt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Braunschweig: Kehrt, marsch! Neue BGH-konforme Rechtsprechung zu Google AdWordsveröffentlicht am 2. April 2009
OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2009, Az. 2 U 193/08
§ 14 Abs. 2 MarkenGDas OLG Braunschweig hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass es seine bisherige Rechtsprechung zur markenrechtlichen Relevanz der standardmäßigen Google AdWords-Einstellung „weitgehend passende Keywords“ angesichts der jüngsten BGH-Rechtsprechung („pcb“) aufgibt. Es werde darauf hingewiesen, so der Senat in einem Bandwurmsatz, dass das Berufungsgericht beabsichtige, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 S.1 ZPO zurückzuweisen, weil nach der derzeitigen Bewertung des Senats unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07) die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte, da nach der höchstrichterlichen Klärung die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung mehr habe und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil mit der Möglichkeit der Revision nicht erfordere. In dem vorliegenden Fall stehe der Klägerin der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG nicht zu. Der Beklagte habe substantiiert dargelegt, dass er lediglich den generischen Begriff „…“ gebucht habe, worin für sich keine Markenverletzung liege. (mehr …)
- OLG Dresden: Verwendung von fremden Marken in Google AdWord-Werbung ist nicht markenrechtswidrigveröffentlicht am 5. Oktober 2008
OLG Dresden, Urteil vom 09.01.2007, Az. 14 U 1985/06
§§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 415 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenGDas OLG Dresden ist der Rechtsansicht, dass die Verwendung einer fremden Marke als Google AdWord eine markenmäßige Benutzung darstellt. Es führt insoweit aus: „Durch die Nutzung als Adword soll die Suchmaschine dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetbenutzer die Werbung desjenigen, der das Adwords gebucht hat, neben der Trefferliste anzuzeigen. Ist das Wortzeichen als Marke oder als Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet, macht sich der Buchende die von dem Markeninhaber/Unternehmen aufgebaute Kraft der Marke zu nutze und benutzt die für die Marken spezifische Lotsenfunktion, die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzulenken“. Gleichwohl sei im vorliegenden Fall kein Markenrechtsverstoß zu beklagen, da die fremde Marke nicht hinreichend unterscheidungskräftig zu der (offensichtlich nicht identischen) Marke sei, die der Werbende in seiner Google AdWords-Werbung benutzt habe.
(mehr …) - OLG Köln: Verwendung einer fremden Marke in Google AdWord-Werbung kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 4. Oktober 2008
OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 6 W 59/04
§§ 1, 3 UWG, 14, 15 MarkenG
Das OLG Köln sieht eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung als gegeben an, wenn der Werbende einen Begriff wählt, der die geschäftliche Bezeichnung eines anderen sowie den prägenden Bestandteil von dessen Wort/Bildmarke darstellt und in der Folge auf der Trefferliste einer Internet- Suchmaschine neben der Anzeige der Markeninhaberin auch – nämlich auf der rechten Bildhälfte – die Werbung der Antragsgegnerin dargestellt wird und diese so gestaltet ist, dass der Internetnutzer zumindest in nicht unerheblicher Zahl anzunehmen hat, es handele sich bei der Werbenden zwar um ein eigenständiges Unternehmen, dieses arbeite aber mit der Markeninhaberin in einer bestimmten, wenn auch nicht näher erkennbaren Form zusammen.
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Die Verwendung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Werbung begründet keinen Markenverstoßveröffentlicht am 30. September 2008
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2007, Az. I-20 U 79/06
§ 5 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat die Rechtsauffassung vertreten, dass die Verwendung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Anzeige nicht die Rechte des jeweiligen Markeninhabers verletzt. Im Einzelnen ist das Oberlandesgericht der Auffassung, dass durch diese Art der Verwendung eines fremden Kennzeichens eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG nicht begründet werde. Zwar bestehe kein Zweifel daran, dass das von der Klägerin vorgegebene AdWord mit dem Unternehmenskennzeichen der Beklagten identisch sei und beide Parteien die gleichen Waren anböten. Eine Verwechslungsgefahr werde im Streitfall aber dadurch ausgeschlossen, dass die als solche klar erkennbare Anzeige der Werbenden deutlich auf sie als werbendes Unternehmen und Anbieterin der von ihr hergestellten Waren verweise, indem sie in der Anzeige ihr eigenes Unternehmenskennzeichen als Internetadresse verwende. Anders als bei der Verwendung eines Zeichens als Metatag werde durch die Eingabe des AdWords nicht als Suchergebnis in der Trefferliste auf das Angebot der Klägerin hingewiesen, sondern in einer optisch deutlich von der Trefferliste getrennten Rubrik unter der Überschrift „Anzeigen“. Bereits durch den Hinweis „Anzeigen“ werde auch dem unerfahrenen Internetnutzer deutlich gemacht, dass es sich bei den in dieser Rubrik aufgeführten Anbietern um Anzeigenkunden des Betreibers der Internetsuchmaschine handelt. Deren Werbung sei grafisch deutlich abgegrenzt von der Liste der Suchergebnisse.
- LG Braunschweig: Die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort bei AdWord-Werbung begründet keinen (!) Markenverstoßveröffentlicht am 26. September 2008
LG Braunschweig, Urteil vom 26.03.2008, Az. 9 O 250/08
§§ 14 Abs. 2, 23 Nr. 3 MarkenGDas LG Braunschweig ist in diesem Urteil ausdrücklich nicht von seiner früheren Rechtsprechung abgewichen, wonach die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampagne grundsätzlich Zeichenrechte verletzen kann – ebenso wie die Verwendung als Metatag. Hier ist es jedoch der Ansicht, dass es einer auf Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei nicht verwehrt sei, die registrierte Marke einer Anlageberatungssgesellschaft als Schlüsselwort für eine Google AdWords-Werbung einzusetzen. Es läge kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vor und dementsprechend sei auch keine Markenverletzung gegeben. Bei den Parteien handele es sich nicht um Mitbewerber; es werde auch nicht die Kennzeichnungskraft der Marke für eine identische oder ähnliche Dienstleistung verwendet.
(mehr …) - OLG Braunschweig: Die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort bei AdWord-Werbung kann Markenverstoß begründenveröffentlicht am 25. September 2008
OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 U 24/07
§§ 14 Abs. 1, Abs 2 Nr. 1, Abs 5 Nr. 23 MarkenGDas OLG Braunschweig vertritt die Rechtsansicht, dass die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in der „Adword-Werbung“ von Google einen kennzeichenmäßigen Gebrauch darstellt, weil sich auf diese Weise die Funktion der Suchmaschine zunutze gemacht werde, mittels bestimmter Suchbegriffe Produkte aufzufinden. Auf diese Weise würde gerade die spezifische Lotsenfunktion der verwendeten Marke ausgenutzt, in einem unübersichtlichen Warenangebot die Blickrichtung auf eigene Produkte zu lenken. Weiterhin wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass trotz anhängiger negativer Feststellungsklage eine Unterlassungsklage erhoben werden könne, da im negativen Feststellungsverfahren nicht die Verjährung eines etwaigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs gehemmt werde. Die Unterlassungsklage müsse auch nicht im Wege der Widerklage erhoben werden, sondern könne gleichermaßen an einem örtlich entfernten Gericht erhoben werden.
Update: Das Urteil wurde im Ergebnis erneuert durch OLG Braunschweig, Urteil vom 10.07.2008, Az. 2 U 33/08.
- OLG Karlsruhe: Nicht jedes Keyword in einer Google-Adword-Anzeige, das zu einem Konkurrenten führt, ist unterlassungspflichtigveröffentlicht am 15. August 2008
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.9.2007, Az. 6 U 69/07
§§ 3, 4, 8 UWG, 15 Abs. 3 MarkenGDas OLG Karlsruhe hatte sich im Rahmen einer negativen Feststellungsklage mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Keywords in Verbindung mit Google Adword-Anzeigen verwendet werden dürfen. Dabei ging es nicht um die Frage, ob es eine kennzeichenmäßige Verwendung darstellt, wenn ein Wettbewerber durch Setzen von Keywords bewirkt, dass eine Suchmaschine bei Eingabe eines Unternehmenskennzeichens als Suchbegriff eine Adword-Anzeige einblendet, die auf ein konkurrierendes Unternehmen verweist (OLG Stuttgart, 09.08.2007, 2 U 23/07, OLG Dresden K&R 2007, 269; OLG Düsseldorf MMR 2007, 247, 248; Ullmann, GRUR 2007, 633, 638). Vielmehr ging es um die allein wettbewerbsrechtlich relevante Frage, ob durch das Setzen der beanstandeten Stichworte / Suchbegriffe Kunden der Gegenseite unlauter abgefangen worden waren. Die streitgegenständliche Adword-Anzeige der Anzeigenstellerin war mit „Stellenmarkt bundesweit“ überschrieben und verwies auf ihre Internet-Adresse, wobei folgende Suchbegriffe verwendet wurden: „stellenangebote, stellenanzeige, stellenanzeigen, stellenmarkt, job, jobs, jobs berlin, jobs frankfurt, jobs münchen, jobs leipzig, jobs dresden, jobs köln, jobs hamburg, jobs stuttgart, Existenzgründer, Rechtsberatung, praktikum, arbeitsagentur.“ Gegen die Anzeigenstellerin ging die Inhaberin der Domain „stellenonline.de“ und „stellen-online.de AG“ vor. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Unterlassungs- ansprüche gegen die Anzeigenstellerin abgelehnt. (mehr …)