Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zur Nutzung einer fremden Marke als Keyword für Google AdWords-Anzeigenveröffentlicht am 17. April 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
§ 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als sog. Keyword in einer Google AdWords-Anzeige unzulässig ist, wenn ein deutlicher Hinweis darauf fehlt, dass es sich bei dem Werbenden nicht um den Markeninhaber handelt. In diesem Fall werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt und die Rechte des Inhabers verletzt. Vorliegend ging es um die Verwendung der Marke „Parship“ durch einen Konkurrenten der bekannten Partnerschaftsvermittlung. Die Verteidigung der Beklagten, es lasse sich nicht mehr nachvollziehen, welche Keywords bei Google gebucht worden seien, wies das Gericht als prozessual unzulässig zurück, da es um eigene Handlungen und Wahrnehmungen der Beklagten gehe, welche die Klägerin nicht kennen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Zur markenrechtswidrigen Nutzung einer fremden Marke in AdWords-Anzeigenveröffentlicht am 22. August 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 3-08 O 103/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG , § 14 Abs. 5 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Anzeige zu unterlassen ist, wenn die herkunftshinweisende Funktion der Marke dadurch beeinträchtigt wird. Dies sei z.B. der Fall, wenn mit der konkreten Verwendung des Zeichens suggeriert werde, dass zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin als Markeninhaberin der Wortmarke eine wirtschaftliche Verbindung bestehe oder der Verbraucher auf Grund der vagen Angaben nicht erkennen könne, ob eine solche Verbindung möglicherweise bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Unter bestimmten Umständen muss bei Google AdWords-Werbung darauf hingewiesen werden, dass der Werbende nicht Partner eines anderen Unternehmens ist / Fleuropveröffentlicht am 6. Januar 2014
BGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. I ZR 53/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat grundsätzlich an seiner Rechtsprechung (vgl. hier und hier) festgehalten, nach welcher bei einer Google AdWords-Werbung keine Markenverletzung anzunehmen ist, wenn die betreffende Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Soweit allerdings für den Rechtsverkehr (z.B. auf Grund eines bekannten Vertriebssystems wie hier Fleurop) die Vermutung nahe liegt, dass es sich bei dem Werbenden um ein Partnerunternehmen des Markeninhabers handele, habe der Werbende positiv darauf hinzuweisen, dass es an einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Dritten fehle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Adwords-Anzeige für Arzneimittel muss Link zu den Pflichtangaben enthaltenveröffentlicht am 29. November 2013
BGH, Urteil vom 06.06.2013, Az. I ZR 2/12
§ 4 Abs. 1, 3 S. 3, Abs. 4 S. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass in einer Google Adwords-Anzeige für Arzneimittel zwar nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben selbst enthalten sein müssen, jedoch ein deutlich bezeichneter Link in der Anzeige erforderlich sei, der direkt auf diese Angaben hinführt. Der Nutzer müsse nach Betätigung des Links die Pflichtangaben unmittelbar, ohne weitere Zwischenschritte und leicht lesbar zur Kenntnis nehmen können. Bei den erforderlichen Pflichtangaben handele es sich um die Bezeichnung des Arzneimittels, seine Anwendungsgebiete und den Zusatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Markenverletzung durch Nutzung einer bekannten Marke („Beate Uhse“) im Rahmen der Google AdWords-Werbungveröffentlicht am 2. September 2013
BGH, Urteil vom 20.02.2013, AZ. I ZR 172/11
Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMVDer BGH hat entschieden, dass die Auswahl einer bekannten Marke als Schlüsselwort einer Adwords-Anzeige durch einen Mitbewerber des Markeninhabers eine Markenverletzung gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c GMV darstellen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Werbende Raubkopien des markengeschützten Produktes anbietet oder die markengeschützten Produkte in einem negativen Licht dargestellt werden. Erlaubt sein soll aber, so der Senat, das Angebot von Waren- oder Dienstleistungsalternativen zu dem markengeschützten Produkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Onlinehändler haftet für Markenrechtsverstoß der von ihm beauftragten Preissuchmaschine bei der AdWords-Bewerbung seiner Angeboteveröffentlicht am 21. November 2012
OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2012, Az. I-4 U 71/12
§ 14 Abs. 5 S. 1 MarkenG; § 14 Abs. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der eine Preissuchmaschine mit der Einstellung seiner Angebote beauftragt, auch für markenrechtswidrige Adwords-Werbung (s. auch hier oder hier) des Preissuchmaschinenbetreibers haftet – auch wenn er diese nicht beauftragt hat oder davon wusste. Für eine Haftung genüge das Handeln von Mitarbeitern oder Beauftragten eines von der Beklagten beauftragten Unternehmens. Grund dafür sei, dass der in Anspruch Genommene durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitere und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schaffe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Neues zur Google-AdWords Werbung mit fremden, markenrechtlich geschützten Begriffen (hrs.de) / Eine Rechtsprechungsübersichtveröffentlicht am 8. Juni 2012
OLG Köln, Urteil vom 23.09.2011, Az. 6 U 86/11
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenGDas OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung (Volltext s. unten) mit der Frage der Zulässigkeit einer Nutzung fremder, markenrechtlich geschützter Begriffe für Konkurrenzprodukte befasst. Nach der wegweisenden Entscheidung des EuGH (- Google-France, hier; EuGH, GRUR 2010, 641- BergSpechte; – eis.de, hier und EuGH GRUR 2010, 841 – Portakabin / Primakabin) und des bereits zuvor die Rechtsfrage zur grundsätzlichen Abklärung vorlegenden BGH (GRUR 2011, 828 – Bananabay II), ist es – soweit ersichtlich – nunmehr das vierte Oberlandesgericht, welches die „neue“ Rechtsprechung auf einen Einzelfall anzuwenden hat. Vorausgegangen waren (OLG Düsseldorf – Hapimag-Aktien, hier; OLG Braunschweig – Most-Pralinen, hier; OLG Frankfurt a.M. – Schlüsselwort, hier). Der Kölner Senat hatte sich mit einem Rechtsstreit zwischen den Betreibern der Hotelbuchungsseite hrs.de und ab-in-den-urlaub.de zu befassen. (mehr …)
- OLG Hamburg: Bewirbt die Firma eBay selbst die Angebote ihrer Mitglieder, hat sie deren Angebot auf Rechtsverstöße zu überprüfen / Gesteigerte Betreiber-Prüfungspflichtenveröffentlicht am 14. November 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 04.11.2011, Az. 5 U 45/07 – nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiberin der Onlinehandelsplattform ebay.de, wenn sie Angebote ihrer Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen, etwa durch sog. „AdWords“-Anzeigen, unterstützt, verpflichtet ist, diese Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Mit den dargestellten Werbemaßnahmen habe eBay, so der Senat, die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen, aufgrund derer ihr erheblich erhöhte Anstrengungen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zuzumuten seien. Konkret wurde es eBay verboten, ihren Kunden zu ermöglichen, auf den Internetseiten „www.ebay.de“ Verkaufsangebote über Waren einzustellen, in denen bestimmte urheberrechtswidrige Nachbauten eines von der Klägerin vertriebenen Kinderhochstuhls („Tripp-Trapp-Stuhl“) angeboten wurden, oder/und derartige Angebote zu bewerben. Aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 08.11.2011: (mehr …) - BGH: Die Werbung „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ in Google AdWords-Anzeige ist nicht irreführend, weil die im beworbenen Angebot enthaltene Bedingung „bei Bestellung bis 16.45 Uhr“ vom Verbraucher als üblich erwartet wirdveröffentlicht am 10. November 2011
BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az. I ZR 119/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass in einer Adwords-Anzeige mit der Wendung „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ geworben werden darf, auch wenn erst bei Inaugenscheinnahme des eigentlichen Angebots auf die weiteren Bedingungen (z.B. Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag) hingewiesen wird. Bei diesen Einschränkungen handele es sich um übliche Bedingungen für 24-Stunden-Lieferungen, die vom Verbraucher in dieser Form auch erwartet würden. Eine Irreführung sei deshalb nicht anzunehmen, da die Werbung nicht unwahr sei, sondern lediglich für den Verbraucher erkennbar eine unvollständige Kurzangabe darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Zur Google-AdWords-Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern / Keyword Advertisingveröffentlicht am 28. September 2011
EuGH, Urteil vom 22.09.2011, Az. C?323/09
Art. 5 Abs. 2 der EU-RL 89/104, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 40/94Der EuGH hat erneut zur Rechtmäßigkeit der sog. Google AdWords-Werbung unter Verwendung von fremden Marken als Keywords entschieden. Die bisherige Entscheidungsgrundlage bleibt bestehen; sie wird allerdings für – aus unserer Sicht – extreme Missbrauchsfälle modifiziert. Demnach kann der Inhaber einer bekannten Marke es einem Mitbewerber verbieten, anhand eines dieser Marke entsprechenden Schlüsselworts, das dieser Mitbewerber ohne Zustimmung des Markeninhabers im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt hat, zu werben, wenn dieser Mitbewerber damit die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt (Trittbrettfahren) oder wenn in der genannten Werbung eine Beeinträchtigung dieser Unterscheidungskraft (Verwässerung) oder Wertschätzung (Verunglimpfung) liegt. In einer Werbung anhand eines solchen Schlüsselworts liegt z. B. dann eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten Marke (Verwässerung), wenn sie zu einer Abschwächung dieser Marke zu einem Gattungsbegriff beiträgt. Erfasst dürfte hiervon allenfalls der dreiste, weil per Google-AdWords beworbene Vertrieb von Plagiaten über das Internet sein oder die diffamierende Werbung – absolute Sonderfälle des Markenverstoßes. Denn weiterhin nicht verbieten darf der Inhaber einer bekannten Marke, dass Mitbewerber anhand von dieser Marke entsprechenden Schlüsselwörtern eine Werbung erscheinen lassen, mit der, ohne eine bloße Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke anzubieten, ohne eine Verwässerung oder Verunglimpfung herbeizuführen und ohne im Übrigen die Funktionen der bekannten Marke zu beeinträchtigen, eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen ihres Inhabers vorgeschlagen wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)