IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 23.03.2010, Az. C-236/08 bis C-238/08
    Art. 5 Abs. 1 lit. a. EU-RL 89/104; Art. 14 EU-RL 2000/31

    Der EuGH hat entschieden, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. September 2009

    Schlussanträge des Generalanwalts in den verbundenen Rechtssachen C-236/08, C-237/08 und C-238/08
    Art. 14 der EU-RL 2000/31; Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 der EU-VO Nr. 40/94; Art. 5 der EU-RL 89/104

    In mehreren Klagen war Google von verschiedenen Markenherstellern in Frankreich auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde, nachdem Google Nutzern seines Anzeigenssystems „AdWords“ die Marken der Hersteller als Stichwörter für die Google AdWords-Werbung zur Verfügung gestellt hatte. Generalanwalt Poiares Maduro erklärte nun, dass nach seiner Auffassung Google mit dieser Verhaltensweise keine fremden Markenrechte verletzt habe. Der EuGH ist an die Schlussanträge des Generalanwalts nicht gebunden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Suchmaschine Google erweitert ein weiteres Mal ihr Angebot: Kürzlich wurde der Marktplatz für graphische Online-Werbung in Betrieb genommen, wie die FAZ berichtet (JavaScript-Link: FAZ). Bei „Doubleclick Ad Exchange“ werden freie Werbeflächen im Internet angeboten, die in einem Echtzeit-Auktionssystem an den Meistbietenden versteigert werden. Die Konkurrenz wird damit aufgeschreckt, eine Allianz zur Reichweitenerhöhung der Vermarkter Tomorrow Focus, IP Deutschland, SevenOne Media und Gruner + Jahr EMS soll geplant sein. Reichweite ist auch das Ziel von Google-Manager Laurent Cordier. Deswegen soll die Transparenz für Werbekunden auf dem zur Zeit stark fragmentierten Werbemarkt in Deutschland erhöht werden. Für mehr Liquidität sollen außerdem auf der neuen Werbeplattform von Google sowohl Unternehmen, die über Adwords werben, als auch Seitenbetreiber, die Google-Werbung (Adsense) auf ihren Seiten zeigen, als Anbieter und Nachfrager auftreten. Nach eigener Aussage von Google soll dies den „Werbekuchen“ vergrößern und so jedem Internet-Werbetreibenden zu Gute kommen (JavaScript-Link: Google Blog).

  • veröffentlicht am 1. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 04.06.2009, Az. 4 U 19/09
    §§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Aussage „Original-Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ im Rahmen der Google-AdWord-Werbung nicht irreführend ist, wenn diese Werbung mit einer weiteren Website verlinkt ist, auf der darauf hingewiesen wird, dass für eine fristgerechte Auslieferung eine Bestellung bis 16.45 Uhr am Vortag von Nöten ist. Im vorliegenden Fall lautete der Hinweis des Händlers: „Artikel, die Sie bei uns bis 16.45 h bestellen, gelangen noch am gleichen Tag zum Versand und sind in der Regel am nächsten Tag (Mo-Sa) bei ihnen. Die Antragstellerin hatte gerügt, dass die Werbung eine unbedingte Auslieferung am nächsten Tag verspreche und insoweit irreführend sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 30/07
    § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass fremde Unter nehmenskennzeichen als Keyword bei Google zu Werbezwecken verwendet werden können, wenn bei der folgenden Übersicht der Suchergebnisse das Unternehmen des so Werbenden in einem deutlich als solches erkennbaren Anzeigenbereich erscheint. Die Beklagte (der negativen Feststellungsklage) führte die Firma „Beta Layout GmbH“. Ebenso wie die Klägerin stellte sie Leiterplatten her und vertrieb diese über das Internet. Die Klägerin meldete den Begriff „Beta Layout“ bei der Internetsuchmaschine Google als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) für ihr Unternehmen an. Dies hatte zur Folge, dass bei Eingabe dieses Begriffs durch einen Internetnutzer in die Suchmaske der Suchmaschine Google rechts neben der Trefferliste unter der Rubrik „Anzeigen“ eine Werbeanzeige der Klägerin eingeblendet wurde (AdWord-Anzeige). In der Anzeige selbst wurde das Zeichen „Beta Layout“ nicht verwendet. Neben dem Hinweis auf das Warenangebot der Klägerin für „PCB-Leiterplatten-PWB“ war ein elektronischer Verweis (Link) zu ihrem Internetauftritt unter der Adresse www.microcirtec.de geschaltet. Die nach der Eingabe von „Beta Layout“ erscheinende Internetseite sah wie folgt aus: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Problem ist altbekannt. Verschiedene Werbeformen refinanzieren sich nach der Häufigkeit, mit der eine Anzeige / Werbung von einem Dritten (Kunden) angeklickt wird. Der Werbende ist dabei auf die Seriösität der vom Anzeigenschalter übermittelten Daten angewiesen, was häufig genug zu Missbrauch verleitet (Link: LG Berlin). Nun hat das International Advertising Bureau (IAB) unter dem Titel „Click Measurement Guidelines Version 1.0-Final Release May 12, 2009“ Grundregeln, Standards und Normen für die Erfassung und Berechnung von Klicks vorgelegt, wie ECIN (JavaScript: ECIN) berichtet. Der Entwurf konkretisiert die technische Lebensdauer eines „Klicks“, seine Eigenschaften und sichere, standardisierte Meßmethoden (JavaScript-Link: IAB).

  • veröffentlicht am 2. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07
    §
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Nachdem wir am 23.01.2009 die Pressemitteilungen des BGH zu den lang erwarteten Urteilssprüchen in Sachen Google AdWords vorgestellt haben (Link: PM), folgt eines der Urteile auf Grund ihrer grundlegenden Bedeutung hier im Volltext. Der BGH entschied im Fall „pcb“, dass eine Markenverletzung nicht gegeben sei, wenn über Google AdWord ein Schlüsselwort (keyword) gebucht werde, welches von den Verkehrskreisen als beschreibende Angabe verstanden werde und in einem konkreten Fall mit einer eingetragenen Wortmarke (hier: „pcb-pool“) ähnlich sei. Dies sei zumindest dann der Fall, wenn bei Eingabe dieses Keywords bei Google durch Dritte diese auf eine besondere Rubrik „Anzeigen“ geführt würden, in welcher die Wortmarke selbst nicht enthalten sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2009

    BGH, Beschluss vom 22.01.2009, Az. I ZR 125/07 – Bananabay
    BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07 – pcb
    BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 30/07 – Beta Layout

    Der Bundesgerichtshof hat laut Pressemitteilung vom 22.01.2009 darauf hingewiesen, dass die Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen nicht in jedem Fall gegen das Markenrecht verstößt. Bedauerlicherweise hat der BGH aber den insoweit wichtigsten Unterfall, die Verwendung einer Marke als Suchbegriff, nicht entschieden, sondern dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, was die rechtliche Unsicherheit nun um Monate, wenn nicht sogar Jahre verlängern kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer Bundesgerichtshof wird in dem Dauerthema „Google AdWords“ gleich in drei Angelegenheiten über die Rechtsfrage entscheiden, ob und wann die Verwendung fremder Marken in der eigenen AdWords-Anzeige über Google gegen geltendes Marken- und Wettbewerbsrecht verstößt. Es handelt sich um die Verfahren BGH I ZR 125/07 (Vorentscheidung: OLG Braunschweig), BGH I ZR 139/07 (Vorentscheidung: OLG Stuttgart) und BGH I ZR 30/07 (Vorentscheidung: OLG Düsseldorf). Wie von der Geschäftsstelle des  I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu erfahren war, wurden die Entscheidungen zunächst auf Anfang Oktober 2008 terminiert; mittlerweile hat der BGH die Entscheidung auf den 22.01.2009 vertagt.

  • veröffentlicht am 8. Oktober 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.02.2008, Az. 6 W 17/08
    §§ 4 Nr. 10, 5 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. ist der Rechtsansicht, dass die Verwendung von fremden Marken im Rahmen der Google AdWords-Werbung keinen markenrechtlichen Verstoß darstelle. Das Verhalten sei ebensowenig unter dem Gesichtspunkt des unzulässigen Anhängens an den guten Ruf des Zeichens der Antragstellerin noch als unzulässige Kundenumleitung zu beanstanden. Entscheidend sei, ob ein Zeichen durch eine konkrete Benutzung im Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werde. Dies könne bei der Benutzung eines fremden Kennzeichens als AdWord nur dann angenommen werden, wenn der Werbende das Zeichen in seiner Hauptfunktion nutze, die beworbene Ware oder Dienstleistung dem Inhaber des als AdWord genutzten Zeichens zuzuordnen. Bei der Platzierung von Werbung für das eigene Unternehmen durch die Verwendung von AdWords, die ein fremdes Kennzeichen enthalten, sei dies regelmäßig nicht der Fall. Denn die „Lotsenfunktion“ des Zeichens werde hier nur zur Präsentation einer als solche erkennbaren Eigenwerbung genutzt. Die Werbung erscheine unter der Überschrift „Anzeigen“ auf der äußersten rechten Bildschirmseite, während die Treffer für die Begriffe der Markeninhaberin auf der linken Seite des Bildschirms angegeben würden. Beide Seiten seien durch einen große freie Fläche und eine senkrechte Linie getrennt. Diese Trennung zwischen Trefferliste und zusätzlicher Werbung sei dem Nutzer der Suchmaschine „google“ inzwischen auch geläufig.

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