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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 26. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 15.10.2009, Az. 28 O 321/08
    § 307 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Merchant seinem Vertragspartner (Affiliate) die Beweislast dafür auferlegen kann, dass dieser seine Provisionen nicht rechtsmissbräuchlich erlangt hat, etwa, indem er entsprechende Vorwürfe des Merchants entkräftet. Die Kammer entschied, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Partners nach den vertraglich vereinbarten Teilnahmebedingungen der Beklagten unter anderem davon abhängig gewesen sei, dass kein Missbrauch vorliege. Einen solchen Missbrauch durch den Kläger habe die Beklagte substantiiert dargelegt, dieser sei dem nicht substantiiert entgegen getreten. Der Kläger trage jedoch nach den Teilnahmebedingungen die Beweislast dafür, dass kein Missbrauch des Affiliate-Systems der Beklagten vorliege. Eine solche Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei gegenüber einem Unternehmer zulässig, da sie nach den Geboten von Treu und Glauben keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB darstelle. Der Kläger müsse hier nur Umstände darlegen und beweisen, die zu seinem Geschäftsbereich gehörten. (mehr …)

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