Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Karlsruhe: Zum urheberrechtlichen Schutz von Nachrichtenmeldungen der Agentur AFP (Agence France-Press)veröffentlicht am 25. Mai 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011, Az. 6 U 78/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 49 Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass Nachrichtenmeldungen urheberrechtlichen Schutz genießen können, wenn diese sich nicht in einer nur handwerklichen Zusammenstellung von Informationen erschöpfen. Dies wurde in einer Reihe von Nachrichten der Agentur AFP (Agence France-Press) bejaht. Die Agentur sei auch zum Schadensersatz berechtigt. Sie könne insoweit die eigenen Tarife für die Nutzung ihrer Artikel zugrunde legen; dies entspreche „mangels gegenteiliger Anhaltspunkte demjenigen, was vernünftige Vertragsparteien in der Situation der Parteien vereinbart hätten (§ 287 ZPO).“ Unbegründet sei der geltend gemachte Zahlungsanspruch aber, soweit die Klägerin eine Verdoppelung dieser Tarifsätze wegen unterbliebener Autorenbenennung (Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts) verlangt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Agence France Presse (AFP) mahnt Textklau abveröffentlicht am 30. Mai 2009
Die Agentur Agence France Presse (AFP), ein weltweit bekannter Nachrichten-Lieferant, mahnt laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau (JavaScript-Link: FR) Betreiber von Internetseiten ab, die per „copy-paste“ Nachrichten der Agentur übernehmen. Dem Vernehmen nach hat ihr „deutscher Ableger, der gut die Hälfte aller hiesigen Zeitungen beliefert, in einer beispiellosen Aktion damit begonnen, Seitenbetreiber abzumahnen und Geld nachzufordern.“ Der Vertriebschef von AFP-Deutschland, Timo Peters, berichtete der Frankfurter Rundschau, in diesen Tagen erhielten „Tausende“ von Website-Betreibern Briefe von Kanzleien, die im Auftrag der Agentur arbeiteten. „Wir legen aber nicht bei allen Verletzungen gleich eine Rechnung bei“, habe Peters gesagt und betont: „Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.“ Jeder bekomme aber zumindest ein Schreiben, in dem AFP die Rechtslage erklärt und auffordert, den Diebstahl zu stoppen. AFP wolle ein Bewusstsein dafür schaffen, was das Urheberrecht ist und dass „unser Content einen Wert hat, der bezahlt werden muss“. Die Frankfurter Rundschau berichtet ebenfalls, dass AFP nicht die einzige Agentur sei, die nunmehr mobil mache. DR. DAMM & PARTNER raten zu Vorsicht bei der Abgabe etwaiger Unterlassungserklärungen. Sollte AFP tatsächlich den Missbrauch von „AFP Texten und Material“ fordern, so könnte dies erhebliche Folgen für den Unterlassungsschuldner haben, insbesondere, wenn die Entnahme des AFP-Textes danach – nicht erkennbar – bei einem Dritten (Nachrichtenportal) erfolgt und die Quelle, also AFP, nicht erkennbar ist.