Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Frankfurt: Käufer trägt das Verlustrisiko, wenn er dem Betrüger (Verkäufer) seinen Namen nennt und Geld für den Warenverkauf bei Geldtransfer-Unternehmen nenntveröffentlicht am 11. Mai 2010
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2010, Az. 32 C 3215/09-48
§§ 280 BGB; 823 BGBDas AG Frankfurt a.M. hat laut einer dpa-Meldung vom 20.04.2010 entschieden, dass ein für den Geldtransfer zuständiges Unternehmen nicht ohne weiteres haftet, wenn die Geldtransfer-Methode des Unternehmens für betrügerische Geschäfte missbraucht wird. Der betroffene Verbraucher kaufte über das Internet einen Pkw eines im Ausland ansässigen Verkäufers. Letzterer verlangte von dem Käufer, seinen Namen zu nennen und die Kaufsumme von 4.300,00 EUR bei einem Geldtransfer-Unternehmen zu hinterlegen. In der Folge wies sich der Verkäufer durch gefälschte Papiere aus und ließ sich das Geld auszahlen, ohne dem Verkäufer den versprochenen Pkw zu übereignen. Der betrogene Käufer verlangte nun, da der Verkäufer unbekannten Ortes verzogen war, den Kaufpreis von dem Transfer-Unternehmen zurück. Erfolglos: Wenn der Verkäufer dem Unternehmen den Namen des Geschäftspartners nennen könne, so das Amtsgericht, sei er berechtigt, sich das Geld auszahlen zu lassen.
- AG Frankfurt a.M.: Zur Deckelung der Kosten einer Filesharing-Abmahnung auf 100,00 EUR / Viel Lärm um Nichts IIveröffentlicht am 28. April 2010
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.02.2010, Az. 30 C 2353/09-75
§ 97a Abs. 2 UrhGDas im Folgenden besprochene Urteil des AG Frankfurt a.M. wird in diesen Tagen durch die Foren der Filesharer gereicht. Demnach sind die Kosten einer Filesharing-Abmahnung auf 100,00 EUR beschränkt? Weit gefehlt – und es wäre falsch, wollte man aus diesem Urteil ableiten, dass die Situation ja dann so gefährlich nicht sein kann. Zunächst sollte man sich damit befassen, was das Amtsgericht entschied und sodann die Frage stellen, ob und inwieweit das Urteil verallgemeinerungsfähig ist. (mehr …)