Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Hannover: Ist ein Foto im Internet nur noch durch die direkte Eingabe einer URL aufrufbar, kann dies eine Vertragsstrafe auslösenveröffentlicht am 7. Mai 2015
AG Hannover, Urteil vom 26.02.2015, Az. 522 C 9466/14
§ 97 UrhG, § 72 UrhG, § 19 a UrhGDas AG Hannover hat entschieden, dass die Aufrufbarkeit eines Fotos im Internet durch Direkteingabe einer URL einen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung darstellt und daher eine Vertragsstrafe auslöst. Es sei entgegen der zuvor eingegangenen Verpflichtung keine vollständige Löschung erfolgt, sondern es liege weiterhin eine öffentliche Zugänglichmachung vor. Entscheidend sei dabei, dass sämtliche Personen, die den Internetpfad auf ihrem Rechner gespeichert hätten, weiterhin auf das Lichtbild zugreifen könnten. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR für ein Lichtbild sei als angemessen zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hannover: Wer einen Videostream im Internet betrachtet, verstößt nicht gegen das Urheberrecht / Streamingveröffentlicht am 9. Januar 2015
AG Hannover, Urteil vom 27.05.2014, Az. 550 C 13749/13
§ 44a Nr. 2 UrhG, § 53 UrhG, § 97 UrhGDas AG Hannover hat – ebenso wie das AG Potsdam (hier) – entschieden, dass das Betrachten eines Videostreams im Internet nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)
- AG Hannover: GEMA-Gebührenpflicht für asiatische Musik im Restaurantveröffentlicht am 10. Oktober 2014
AG Hannover, Urteil vom 06.03.2014, Az. 422 C 12176/13
§ 97 UrhGDas AG Hannover hat entschieden, dass ein Gastwirt GEMA-Gebühren zahlen muss, der in seinem Restaurant asiatische Musik abspielt. Auch für ausländische Unterhaltungsmusiktitel übe die GEMA die Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte aus. Zur Pressemitteilung vom 06.03.2014:
- AG Hannover: Hochzeitsfotograf darf zur Wahrung seiner Honoraransprüche keine Praktikantin schickenveröffentlicht am 15. August 2013
AG Hannover, Urteil vom 01.07.2013, Az. 412 C 4005/13
§ 631 BGBDas AG Hannover hat die Zahlungsklage eines Fotografen abgewiesen, welcher für die Erstellung von Hochzeitsfotos mehr als 300,00 EUR forderte, für die Hochzeit aber nur eine Praktikantin geschickt hatte, welche u.a. die kirchliche Zeremonie nicht abgebildet hatte. Das Gericht entschied, dass ein weitergehender Vergütungsanspruch als die vergleichsweise gezahlten 150,00 EUR bei einer Leistung durch einen Nicht-Fachmann nicht bestehe. Hier könne nicht ohne weiteres angenommen werden, dass die Leistung von wenigstens mittlerer Art und Güte sei. Zur Pressemitteilung des AG Hannover vom 12.08.2013: (mehr …)