Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Köln: Wenn ich könnte, wie ich wollte … – Zum fliegenden Gerichtsstand in Urheberrechtssachenveröffentlicht am 19. September 2013
AG Köln, Beschluss vom 04.09.2013, Az. 125 C 388/13
§ 32 ZPODas AG Köln hat entschieden, dass für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen urheberrechtswidriger Fotonutzung der fliegende Gerichtsstand (noch) gegeben sei. Der Amtsrichter stellte dabei jedoch klar, dass er diese Auffassung selbst nicht vertrete, aber an die Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte (LG und OLG) gebunden sei. Gleichzeitig wies er für zukünftige Fälle schon einmal auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hin, nach welchem der fliegende Gerichtsstand in Urheberrechtssachen dann nicht mehr gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Köln: Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Angelegenheitenveröffentlicht am 12. September 2013
AG Köln, Beschluss vom 01.08.2013, Az. 137 C 99/13
§ 12 ZPO, § 32 ZPODas AG Köln hat entschieden, dass es in der vorliegenden Filesharing-Angelegenheit nicht örtlich zuständig ist. Eine Zuständigkeit nach dem fliegenden Gerichtsstand lehnte das Gericht ab (vgl. hierzu auch AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25), hier; AG Bielefeld, (Hinweis-) Beschluss vom 27.8.2013, 42C 160/13, hier; AG Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011, Az. 36 a C 369/10; AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 116 C 55/13). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubter Übernahme von fremden AGB, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlassen werdenveröffentlicht am 4. September 2013
AG Köln, Urteil vom 08.08.2013, Az. 137 C 568/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG; § 287 Abs. 1 ZPO, § 495 ZPODas AG Köln hat dargelegt, welche Kriterien es für die Schadensersatzberechnung bei rechtswidriger Übernahme fremder AGB heranzieht, wenn diese im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlassen werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Schadensersatz für ungenehmigte Ausstrahlung von Filmaufnahmen im Rahmen einer Doku-Soapveröffentlicht am 18. Juni 2013
AG Köln, Urteil vom 06.05.2013, Az. 142 C 227/12
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas AG Köln hat entschieden, dass für Filmaufnahmen, die ohne Einwilligung des Betroffenen im Rahmen einer Doku-Soap ausgestrahlt werden, Schadensersatz zu leisten ist. Vorliegend erhielt der Kläger 1.500,00 EUR für die Ausstrahlung eines von ihm widersprochenen Beitrags im Rahmen der Reihe „Die Versicherungsdetektive“, in welchem der Kläger als möglicher Versicherungsbetrüger dargestellt wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Köln: Filesharing – Streitwert für unbekannten Film bei 4.000,00 EURveröffentlicht am 5. April 2013
AG Köln, Urteil vom 05.11.2012, Az. 137 C 521/11
§ 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG
Das AG Köln hat entschieden, dass der Streitwert für das Anbieten eines Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk mit bis zu 4.000,00 EUR zu beziffern ist, wenn er nur kurz angeboten wurde und nur wenige Personen von dem Angebot Gebrauch gemacht hätten. Letzteres dürfe dabei lediglich „nicht ausschließbar“ sein. Auch sah das Gericht bei dem streitgegenständlichen Film im Vergleich zu Blockbustern keinen Produktionsaufwand oder Vermarktungsmöglichkeiten, die daran herankommen würden. Bei erfolgreichen (Kino-)Filmen könne es hingegen schon zu weitaus höheren Streitwerten kommen. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Köln: Die Gebühren aus einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung dürfen gerne vor dem Landgericht geltend gemacht werden / Sachliche Unzuständigkeitveröffentlicht am 6. Juli 2012
AG Köln, Beschluss vom 25.06.2012, Az. 137 C 27/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 2 UWG, § 13 UWG
Das AG Köln hat sich in einer Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen unzumutbarer Belästigung (§ 7 Abs. 2 UWG) für sachlich unzuständig erklärt und mit einem Verweis auf § 13 UWG der zuständigen Kammer des Landgerichts etwas Arbeit zugeführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Köln: Ein Verbraucher kann unverzüglich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht vertragsgemäß istveröffentlicht am 14. Februar 2010
AG Köln, Urteil vom 28.01.2010, Az. 137 C 436/09
§§ 323 Abs. 1; 440 S. 1; 474 Abs. 1, Abs. 2 BGB; Art. 3 Abs. 3 EU-RL 1999/44 (EG)Das AG Köln hat entschieden, dass ein Verbraucher von einem Kaufvertrag bei Vorliegen eines Mangels an der Ware sofort zurücktreten kann, also ohne vorheriges Nacherfüllungsverlangen. Dabei sah sich das Gericht auf Grund des Umsetzungsangebotes gemäß Artikel 249 Abs. 3 EG-Vertrag und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Artikel 10 EG-Vertrag gehalten (vgl. BGH MDR 2009, 248), § 323 Abs. 1 BGB einschränkend bzw. § 474 Abs. 2 BGB erweiternd dahin auszulegen, dass beim Verbrauchsgüterkauf der Verbraucher vor Rücktritt wegen vertragswidrig gelieferter Ware seinem Vertragspartner keineswegs zuvor erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben müsse. (mehr …)
- AG Köln: Käufer kann bei Vertragsrücktritt nicht ohne Weiteres an seinem Wohnsitz auf Rückzahlung des Kaufpreises klagenveröffentlicht am 31. Dezember 2009
AG Köln, Urteil vom 05.11.2009, Az. 137 C 304/09
§ 269 Abs. 1 BGB; § 29 Abs. 1 ZPODas AG Köln hat in diesem Fall seine örtliche Zuständigkeit für die Klage eines Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises aus einem Fernabsatzvertrag verneint. Es war u.a. die Abholung eines Pkw beim Verkäufer vereinbart, welcher später als mangelbehaftet beanstandet wurde. Auf die Weigerung des Verkäufers, den Kaufpreis zurückzuzahlen, klagte der Käufer an seinem Wohnsitz. Dem trat das Amtsgericht entgegen: Weder sei als Ort für die Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt oder als Schadensersatzleistung der Wohnsitz des Klägers vereinbart worden noch ergebe sich ein solcher Erfüllungsort aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses. (mehr …)