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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2010

    AG Marburg, Urteil vom 08.02.2010, Az. 91 C 981/09
    §§ 823 Abs. 2 BGB, §§ 22, 23, 263 StGB

    Das AG Marburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der oder die eine sog. Abo-Falle vertritt wegen Beihilfe zum versuchten Betrug verurteilt werden kann, wenn er oder sie als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen musste, dass er oder sie eine offensichtliche Nichtforderung für die Abo-Falle geltend macht. Im vorliegenden Fall erklärte das Gericht: „Es kann ihm nicht verborgen geblieben sein, bei der Bearbeitung der Vielzahl von gleichartigen Fällen, dass die Beklagte zu 1) den potentiellen Kunden auf das kostenlose Herunterladen von Programmen fokussiert, um am Rand den auf weiteren Seiten unaufmerksamen Kunden in ein Abonnement mit zweifelhaftem Wert zu verstricken. Dass ein derartiges Vorgehen der Beklagten zu 1) von der Rechtsordnung nicht erwünscht ist, hätte dem Beklagten zu 2) offenkundig sein müssen. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe 9 C 93/09. (mehr …)

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