Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Rostock: Die sachliche Gerichtszuständigkeit gemäß § 13 Abs. 1 UWG betrifft auch Vertragsstrafenforderungenveröffentlicht am 7. Januar 2015
AG Rostock, Beschluss vom 15.04.2014, Az. 42 C 43/14
§ 13 Abs.1 Satz 1 UWGDas AG Rostock hat entschieden, dass die Regelung der sachlichen Zuständigkeit in § 13 UWG auch für Vertragsstrafen gilt, die auf Grund eines wettbewerbsrechtlich motivierten strafbewehrten Unterlassungsversprechens geltend gemacht werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)