Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Saarbrücken: Eine Videoüberwachungsanlage im Hauseingangsbereich kann zur Gefahrenabwehr zulässig seinveröffentlicht am 6. Juni 2011
AG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2011, Az. 36 C 155/10
§§ 823, 1004 BGB; Artikel 1; 2; 14 GG; § 6 BDSGDas AG Saarbrücken hat entschieden, dass die Installation einer Überwachungskamera im Hauseingangsbereich auf Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte eines mitbetroffenen Eigentümers eingreift, wenn damit erhebliche, in der Vergangenheit bereits eingetretene Straftaten, wie etwa Vandalismus, für die Zukunft verhindert werden sollen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)