IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2015

    AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.08.2015, Az. 8 C 1023/15 – nicht rechtskräftig
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat entschieden, dass bei der Bemessung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie bei illegalem Filesharing auf die Anzahl der möglichen Vervielfältigungen des Werks abzustellen ist, die während des Downloads technisch möglich waren. Im Übrigen genüge der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vortrage, ob andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (z.B. Übernachtungsgäste). In diesem Umfang sei der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 8. Mai 2014

    AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, Az. 10 C 225/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat entschieden, dass auch ein Verbraucher gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails vorgehen darf. Das Zusenden derartiger E-Mails stelle regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von diesen E-Mails Betroffenen dar. Unerheblich sei, ob es sich bei der betreffenden E-Mail um eine automatisierte Eingangsbestätigung (Autoreply) handele, solange in dieser Werbung (vorliegend: im Abspann) zu finden sei. Der Streitwert für die Zusendung von Werbe-E-Mails wurde im vorliegenden Fall auf 5.000 EUR bemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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