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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2013, Az. AGH 44/12
    § 14h Nr. 5 FAO

    Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (Volltext unten) hat entschieden, dass für die sog. Fallliste des Antragstellers auf Erteilung des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ sämtliche Fälle aus dem Bereich Filesharing, Web-Design (z.B. unbefugte Verwendung von Bildern, Briefkopflogos, Logos auf Visitenkarten, Verwendung einer Grafik auf der Internetseite ohne Lizenz) und unberechtigte Verwendung von Karten bzw. Stadtplänen bzw. Ausschnitten nicht berücksichtigt werden dürfen. Im Übrigen sei das Anraten (gegenüber dem Mandanten) zur Abgabe einer Abschlusserklärung oder auch das Formulieren einer Abschlusserklärung wie die Hinterlegung einer Schutzschrift nicht als gerichtliches Verfahren zu werten. Was wir davon halten? (mehr …)

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