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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Januar 2010

    LG Offenburg vom 23.12.2009, Az. 5 O 91/09 KfH
    § 12 UWG

    Das LG Offenburg hat entschieden, dass für eine zwar nicht identische, so doch aber „im Kern gleiche“ Handlung keine Vertragsstrafe verwirkt wird, wenn die Unterlassungserklärung so unscharf formuliert ist, dass der Kern der Unterlassungserklärung nicht randscharf bestimmt werden kann. Streitgegenständlich war folgende Erklärung: „… verpflichtet sich, im Internetgeschäftsverkehr im Rahmen von Gewinnspielen die folgende Klausel zu verwenden: Bitte (informieren Sie mich im Falle eines Gewinns umgehend per eMail, Telefon oder Mobil und) senden mir auf diesem Weg auch interessante Informationen von (…) und Partnern.“ (mehr …)

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