Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Bremen: Akronym „swb“ darf nur durch Stadtwerke Bremen verwendet werdenveröffentlicht am 25. April 2010
OLG Bremen, Beschluss vom 22.10.2009, Az. 2 W 92/09
§§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Verwendung der Kurzbezeichnung „swb“ für „Stadtwerke Bremen“ stehe und einer privatwirtschaftlichen Unternehmung – hier einem privaten Anbieter auf dem Gassektor, der seine Produkte nahezu im gesamten Bundesgebiet, darunter auch in Bremen und Bremerhaven, anbot – diese Kurzbezeichnung verwehrt ist. Zitat: (mehr …) - US-Patentamt gewährt Patent auf die automatische Auflösung von Abkürzungen wie *lol* oder *imho*veröffentlicht am 4. Januar 2010
Nachdem unsere Kanzlei bereits vor einiger Zeit auf eine Übersicht an gebräuchlichen Abkürzungen im Internet hingewiesen hatte (Link: Netzjargon), trumpft IBM nunmehr mit einem US-amerikanischen Patent für die Auflösung ebensolcher Abkürzungen, z.B. *lol* oder *imho* auf (JavaScript-Link: USPat). Wird also zukünftig ein solches Akronym eilfertig an einen DAU („Dümmster anzunehmender User“ oder nach Wikipedia-Lesart: „Benutzer ohne Grundlagenwissen und Computer- verständnis, der schwerwiegende Denk- und Anwendungsfehler begeht, die auf Versierte idiotisch und möglicherweise lustig wirken„) verschickt oder an einen Adressaten auf dem Level „kP“ („kein Plan“), so „hilft“ IBM mit einer automatischen Konversion des kryptischen Grußes in die normale Lesart. Was wir davon halten? Besitzer von mobilen Empfangsgeräten mit Displays von 2cm-Durchmesser werden IBM möglicherweise danken. Danken für die unaufgeforderte Auflösung von Abkürzungen in endlos lange SMS und danken, für das dadurch hervorgerufene Scrollen „bis der Arzt kommt“, wenn die Möglichkeit „the longhand terms are selected for display according to factors such as user preferences, the identities of participants to the text communication, and the context of the text message“ nicht gemäß den individuellen Präferenzen wirklich greift.