Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Nur der ausschließliche Lizenznehmer eines Patents darf aus eigenem Recht gegen Verletzungen vorgehenveröffentlicht am 22. Januar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 30/15
§ 15 Abs. 3 PatGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass nur ein ausschließlicher Lizenznehmer eines Patents aktiv legitimiert ist, gegen Verletzungen des Patents aus eigenem Recht vorzugehen. Die Ausschließlichkeit der Lizenz ist von ihm nachzuweisen. Hat der Patentinhaber jedoch vor Erteilung der so bezeichneten ausschließlichen Lizenz bereits einfache Lizenzen vergeben, so werden diese nicht unwirksam, d.h. der „ausschließliche“ Lizenznehmer kann das Patent gerade nicht unter Ausschluss jeglicher Dritter benutzen. Aus diesem Grund sei die Klägerin als einfache Lizenznehmerin anzusehen, welche nicht aus eigenem Recht aus den § 139 ff PatG vorgehen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Nachweis der Eigenschaft als Tonträgerhersteller / Schadensersatz beim Filesharingveröffentlicht am 27. Januar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.12.2014, Az. 11 U 27/14
§ 83 UrhG, § 85 UrhG, § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass es zum Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft im Prozess um Schadensersatz wegen Filesharings ausreicht, wenn der Auftragsproduzentenvertrag vorgelegt wird, soweit ein P & C-Vermerk auf dem Tonträger nicht eindeutig ist. Die Höhe des Schadensersatzes werde für ein Musikstück der aktuellen Charts über einen Zeitraum von mehreren Wochen auf 200,00 EUR geschätzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Eine Unterlassungserklärung, die ihren Bestand unter die Bedingung der Aktivlegitimation des Gläubigers stellt, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallenveröffentlicht am 5. November 2014
LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2013, Az. 310 O 321/12
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung, die unter „die … Potestativbedingung der Urheberschaft/Aktivlegitimation“ des Unterlassungsgläubigers gestellt wird, die Wiederholungsgefahr wegen mangelnder Ernsthaftigkeit nicht entfallen lässt. Die Bedingung diene nicht zur nur eingrenzenden Beschreibung eines im Übrigen unbedingten Unterwerfungswillens, sondern erfasse den Unterwerfungswillen insgesamt, da die Gläubigerin nicht davon ausgehen könne, dass ihre – gegebene – Urhebereigenschaft respektiert werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Wettbewerbsverhältnis für eine Abmahnung bestehen mussveröffentlicht am 15. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG
Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt in einem Abmahnungsfall mit nachfolgender Klage ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem bestanden haben muss. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es genüge, wenn der Abmahner zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Abgemahnten gestanden habe; nicht erforderlich sei, dass das Wettbewerbsverhältnis auch schon zum Zeitpunkt der die Wiederholungsgefahr begründenden Verletzungshandlung gegeben gewesen sei. Vorliegend habe der Beklagte den Handel mit einem Produkt beendet, bevor die Klägerin ihrerseits den Handel mit diesem Produkt aufgenommen habe. Da aber zu diesem Zeitpunkt seitens des Beklagten eine Wiederholungsgefahr für erneute Verletzungshandlungen bestanden habe, sei die Klägerin zur Abmahnung berechtigt gewesen. Die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Frankfurt a.M.: Keine Klagebefugnis eines Verbandes für einzelne Mitglieder in Äußerungsangelegenheiten bei fehlender direkter eigener Betroffenheitveröffentlicht am 31. Juli 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.05.2014, Az. 2-03 O 500/13 – rechtskräftig
§ 823 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGB analogDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Verband nicht gegen die angebliche Rufschädigung einzelner Verbandsmitglieder (Unternehmen) vorgehen kann. Denn ein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen aus §§ 1004 analog, 823 Abs. 1 BGB bzw. § 824 BGB setze unter anderem voraus, dass der Anspruchsteller durch die fraglichen Äußerungen individuell und unmittelbar betroffen sei. Der Begriff der Betroffenheit sei eng auszulegen. Er setze voraus, dass die Äußerung, so wie sie vom Verkehr verstanden werde, sich mit dem Anspruchsteller befasse oder in enger Beziehung zu seinen Verhältnissen, seiner Betätigung oder seinen gewerblichen Leistungen stehe. Eine Klagebefugnis eines Branchenverbandes wegen kritischer Äußerungen über die von ihm repräsentierte Branche komme demnach nur dann in Betracht, wenn die beanstandeten Äußerungen ihn selbst in seinem Ruf oder in seinem Funktionsbereich beeinträchtigen (in diesem Sinne schon BGH, NJW 1980, 1685). Dass die fragliche Branche durch die Äußerungen insgesamt diskreditiert werde, reiche für ein eigenes Betroffensein des Verbandes dagegen nicht aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Zu der Prozessführungsbefugnis eines abmahnenden Interessenvereins gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGveröffentlicht am 21. Februar 2013
OLG München, Urteil vom 02.02.2012, Az. 6 U 3180/11
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 4 Abs. 6 HeilMWerbGDas OLG München hatte über die Aktivlegitimation eines Unterlassungsansprüche nach dem Heilmittelwerbegesetz (hier: Tierheilmittel) vefolgenden „rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) zu befinden. Die Berechtigung eines solchen Verbandes hängt allgemein davon ab, dass diesem eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Nicht erforderlich sei, so der Senat, dass die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ seien. Der Umstand, dass vorliegend keines der Mitgliedsunternehmen des Antragstellers dem Bundesverband für Tiergesundheit e.V. angeschlossen sei und diese für ihre Produkte nicht im Deutschen Tierärzteblatt werben würden, sei noch kein Argument gegen die Aktivlegitimation. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: GEMA-Vermutung für Rechtewahrnehmung erfasst auch unter einem Pseudonym veröffentlichte Werke / Gegenbeweis nur bei Benennung von Klarnamen möglichveröffentlicht am 3. September 2012
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.08.2012, Az. 32 C 1286/12-48 – nicht rechtskräftig
§ 16 UrhG, § 17 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas AG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei unter einem Pseudonym veröffentlichten Musikwerken der GEMA, kraft der höchstrichterlich mehrfach bestätigten sog. GEMA-Vermutung, eine dahingehende tatsächliche Vermutung besteht, dass die GEMA angesichts ihres umfassenden In- und Auslandsrepertoires grundsätzlich eine Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte und das mechanische Vervielfältigungsrecht für in- und ausländische Tanz- und Unterhaltungsmusik zusteht. Der GEMA-Vermutung stehe nicht entgegen, dass auch Musiktitel von den jeweiligen Urhebern direkt und ohne die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft angeboten würden. Um die bestehende GEMA-Vermutung in einem solchen Fall zu widerlegen, habe der Nutzer des Werkes darzulegen und zu beweisen, dass die Klägerin nicht zur Wahrnehmung der Rechte berechtigt sei oder kein Schutz des Werkes bestehe. Dabei reiche es allerdings nicht aus, eine unter einem Pseudonym handelnde Musikgruppe anzugeben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Wer eine einstweilige Verfügung beantragt, sollte auch die (nicht bestehende) Rechtekette an den streitgegenständlichen Schutzrechten „einstweilig“ glaubhaft machen können / Komplexe Rechtekettenveröffentlicht am 16. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2011, Az. I-2 W 58/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine bestimmte Rechtekette zu belegen oder – wie hier – zu widerlegen hat, bei komplexen Sachverhalten auf die Hauptsacheklage verwiesen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Wuppertal: Zu der Frage, wann ein Veranstaltungsort als „Schloss“ bezeichnet werden darf / Zu der fehlenden Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereinsveröffentlicht am 24. Juli 2011
LG Wuppertal, Urteil vom 19.07.2011, Az. 11 O 51/11
§§ 5, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass es bei der Bezeichnung eines Veranstaltungsgebäudes als „Schloss“ nicht auf die Frage ankommt, welche architektonischen und historischen Kriterien an ein Schloss zu stellen sind und ob der Erbauer des „Schlosses“ ein Adeliger war. Vielmehr sei bei der Frage, ob eine Angabe zur Irreführung geeignet ist, maßgeblich auf die Auffassung der Verkehrskreise abzustellen, an die die Werbung gerichtet sei und weniger auf den Wortsinn. Im vorliegenden Fall sei die Werbung an Brautpaare, Ausrichter von Firmenveranstaltungen und von Familienfesten gerichtet. Für diese sei nicht entscheidend (anders als für einen Historiker, Adelsforscher oder Adeligen), ob das Gebäude von einem (weitgehend unbekannten Adeligen) erbaut worden sei, sondern dass die Feier in einem festlichen Rahmen in schlossähnlicher Architektur und großzügiger Umgebung abgehalten werden könne. Das sei bei dem Anwesen des Beklagten der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Aus dem Reich der Abmahnung (3): Der Verein pro Verbraucherschutz e.V. und Joachim Rosseburg / Das Bundesamt der Justiz prüft Aktivlegitimationveröffentlicht am 5. November 2010
Vereine, die für sich in Anspruch nehmen, die Interessen des allgemeinen Verbrauchers wahrzunehmen und in der Folge Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abmahnen, gibt es reichlich. Nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu. Ein berüchtigtes Beispiel hierfür war der Verein „Ehrlich währt am längsten“, welcher wohl die umfangreichste Abmahnungswelle wegen wettbewerbs- rechtlicher Verstöße in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst hat. Diesem Verein wurde per Beschluss des OLG Oldenburg (14.12.2006, Az. 12 O 3410/06) verboten, „deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener – angeblicher – Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen.“ Erhebliche Zweifel ergeben sich nun an der Aktivlegitimation des Vereins pro Verbraucherschutz e.V., welcher durch Herrn Joachim Rosseburg als Vorstandsvorsitzenden geführt wird. Der Verein pro Verbraucherschutz e.V. ahndet derzeit, soweit ersichtlich, vornehmlich 1) die Angabe „FCKW-frei“ als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten und 2) die Abgabe von Alkohol an Minderjährige durch Tankstellen. In letzterem Fall begeht der Verein zur Beweissicherung auch schon einmal selbst Rechtsverstöße, was dem LG Hanau auffiel. (mehr …)