Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Prepaid-Mobilfunkvertrag darf keinen Negativsaldo zulassenveröffentlicht am 18. März 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 98/13 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 3 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGBDas OLG Frankfurt hat eine Entscheidung des Landgerichts (hier) bestätigt, nach welcher AGB-Bestimmungen unzulässig sind, die festlegen, dass ein Prepaid-Mobilfunkvertrag einen negativen Saldo aufweisen kann und der Kunde diesen auszugleichen hat. Solche Klauseln seien überraschend, da der Kunde andere Erwartungen an einen Vertrag mit der Bezeichnung „Prepaid“ hege. Die Beurteilung dieser Frage ist nunmehr beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Das Guthaben einer Pre-Paid-Mobilfunkkarte darf nicht ins Minus rutschenveröffentlicht am 22. April 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 2-24 O 231/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGBDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter dafür Sorge zu tragen hat, dass Prepaid-Verträge nicht in einen Negativsaldo rutschen und dementsprechend Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde diesen Negativsaldo unverzüglich auszugleichen hat, unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)