IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 83/14
    § 3 BuchPrG, § 5
    § 3 BuchPrG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass Amazons „Trade-in-Programm“ (Stand 2011/2012) gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen hat. Gegenstand des Programms war, dass Kunden ihre gebrauchten Bücher verkaufen konnten und im Rahmen einer zur Jahreswende 2011/2012 durchgeführten Werbeaktion zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5 € auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben erhielten, wenn sie mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten. Das Problem: Dieser Gutschein konnte auch zum Kauf neuer Bücher eingesetzt werden. Beim Erwerb preisgebundener Bücher dürften, so der Senat, Gutscheine indes nur verrechnet werden, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 125/2015 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2015

    OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Amazon EU S.a.r.l. auch direkt wettbewerbsrechtlich für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (z.B. fehlende Grundpreisangaben) auf ihrer Plattform www.amazon.de haftet. Amazon hatte sich damit verteidigt, dass es auf Grund seiner Größe unmöglich sei, jeder Informationspflicht nachzukommen; die fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisauszeichnung seien Einzelfälle aus technischem Versehen („Ausreißer“). Dies hielt der Senat für unbeachtlich (zum Volltext hier). Bislang hatte die Rechtsprechung vor allem Händler im Visier, die auf Amazon wettbewerbsrechtlich gehandelt hatten (vgl. hier und hier). Zu beachten ist allerdings, dass Amazon nicht ohne Kenntnis für Wettbewerbsverstöße von selbständig handelnden Händlern haftet (hier).


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  • veröffentlicht am 7. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14
    § 97 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das sog. „Anhängen“ an bereits bestehende Produktbeschreibungen auf dem Amazon-Marketplace für den Vertrieb der gleichen Produkte zulässig ist, auch wenn die Produktbeschreibung urheberrechtlich geschützte Lichtbilder enthält. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche die Einräumung von Nutzungsrechten an den dort verwendeten Bildern vorsähen, führten dazu, dass auch den Händlern, die sich an ein Produkt anhängen, ein Nutzungsrecht an dortigen Produktfotos eingeräumt würde. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    LG Köln, Urteil vom 02.10.2014, Az. 81 O 74/14
    § 3 UWG, § 8 UWG, § 5 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung eines Produkts auf der Handelsplattform Amazon mit einer nicht zutreffenden unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Der Verbraucher werde über die Günstigkeit des Angebots getäuscht, wenn der Verkaufspreis weit unter der vermeintlichen UVP liege, tatsächlich aber eine niedrigere UVP angegeben sein müsse, zu welcher die Differenz wesentlich kleiner sei. Auch wenn der geforderte Verkaufspreis unter der tatsächlichen UVP liege, könne nicht von einem Bagatellverstoß ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Mettmann, Urteil vom 06.08.2014, Az. 21 C 304/13
    § 126b BGB, § 355 BGB

    Das AG Mettmann hat entschieden, dass ein Amazon-Händler für die gesetzlich geforderte Widerrufsbelehrung des Verbrauchers nicht auf Hinweise des Plattformbetreibers Amazon verweisen kann. Dies allein sei für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2014

    LG Bochum, Urteil vom 26.11.2014, Az. I-13 O 129/14
    § 5 UWG, § 5 a UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass sich ein Händler, der die Internethandelsplattform Amazon zum Warenabsatz nutzt, Angaben in seinen Angeboten, die der Portalbetreiber den Warenangeboten hinzusetzt, als Handlung zurechnen lassen muss, wenn diese Angaben wettbewerbswidrig sind, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers gegenüber dem Portalbetreiber ankäme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 – 4 U 139/12). Im vorliegenden Fall habe der Beklagte die Marketingbedingungen der Streitverkündeten akzeptiert und bei Einstellen seiner Angebote in Kauf genommen, dass die Streitverkündete Änderungen an seinem Angebot vornimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2014

    OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2014, Az. 6 W 187/14
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der bei Amazon handelt, nicht nur im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, sondern gegen ihn auch ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn er Produkte unter Artikelbeschreibungen verwendet, in denen die Firma Amazon wettbewerbswidrige Angaben (hier: unverbindliche Preisempfehlung) vorhält. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2014

    LG Arnsberg, Urteil vom 30.10.2014, Az. I-8 O 121/14 – nicht rechtskräftig
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der über Amazon-Marketplace Produkte anbietet und verkauft, nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen haftet, die auf Vorgaben des Plattformbetreibers Amazon zurückzuführen sind (hier: Weiterempfehlungsfunktion). Der Verfügungskläger hielt es für wettbewerbswidrig, dass der abgemahnte Verkäufer über die Verkaufsplattform www.amazon.de Sonnenschirme und das entsprechende Zubehör in verschiedenen Variationen an Verbraucher verkaufte und dabei eine von Amazon vorgehaltene Weiterempfehlungsfunktion nutzte. Das Landgericht verneinte eine Störerhaftung des Verkäufers, da keinerlei Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass der Verkäufer gehandelt habe, um den Amazon-Betreiber in seinem rechtswidrigem Handeln zu unterstützen. Hinweis: Das OLG Köln (hier) ist der Rechtsansicht, dass sich der Verkäufer jegliches Verhalten von Amazon zuzurechnen habe, und, um dieser Wirkung zu entgehen, auf Amazon dann eben keinen Handeln mehr betreiben solle. Da Amazon im Gegensatz zu eBay aus unserer Sicht eher träge in der Anpassung der Plattform an geltendes Recht ist, sind wir gespannt, wie das angerufene OLG Hamm urteilt, da im Falle der Stattgabe des Verfügungsantrags eine Abmahnwelle zu erwarten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2014

    OLG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14
    § 3 Abs. 1 Nr. 1 TDG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Amazon-Händler auch für solche Wettbewerbsverstöße haftet, die er selbst nicht begründet hat, die vielmehr vom Plattform-Betreiber verschuldet wurden. Die Argumentation der Antragsgegnerin, sie sei als Dienstanbieterin gemäß § 2 Abs. 1 TMG für die unstreitig von Amazon eingestellte wettbewerbswidrige unverbindliche Preisempfehlung und damit für einen fremden Inhalt nach Maßgabe der §§ 8 ff TMG nicht verantwortlich, überzeugte den Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. September 2014

    KG BerRechtsanwältin Katrin Reinhardtlin, Urteil vom 19.09.2013, Az. 2 U 8/09 Kart
    §§ 33 Abs. 1, 1, 21 Abs. 2 GWB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Schulranzen-Hersteller einem Onlinehändler nicht untersagen darf, die gelieferte Ware über eine Internethandelsplattform wie eBay zu vertreiben. Die Revision wurde zugelassen. Zur Pressemitteilung 39/13 des Senats vom 19.09.2013 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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