Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Stuttgart: Das unangenehm riechende Sofa als Sachmangel / Mangelhaftigkeit durch gesundheitsgefährdende Substanzen in der Produktionveröffentlicht am 16. Januar 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2014, Az. 27 O 324/13
§ 323 BGB, § 346 Abs. 1 BGB, § 348 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr. 2 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sofa, welches unter Verwendung gesundheitsgefährdender Substanzen (hier: Ameisensäure) hergestellt wird, die in ihrem Gehalt ein Mehrfaches über den normalerweise gemessenen Werten liegen und dementsprechend ausdünsten, mangelhaft ist. Dies gelte auch dann, so das Gericht, wenn es keine Grenzwerte für die Substanz in Lederprodukten gebe. Der beklagte Verkäufer konnte allerdings mit einem Anspruch auf Nutzungsersatz für einen Zeitraum von drei Jahren in Höhe von 1.600,00 EUR aufrechnen, da die Couch nach Auffassung der Kammer eine Nutzungsdauer von zehn Jahren habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)