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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011, Az. 9 U 52/11
    § 312 Abs. 1 BGB, § 355 BGB a.F.

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine „alte“ Widerrufsbelehrung, die nach dem bis zum 31.03.2008 geltenden amtlichen Muster aus der BGB-InfoV gestaltet war, dann für in diesem Zeitraum geschlossene Verträge gültig war und die Widerrufsfrist in Lauf gesetzt hat, wenn exakt der Text der Musterbelehrung verwendet wurde. Der Verwender könne sich auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen, jedenfalls wenn sich die der Musterbelehrung innewohnenden Fehler nicht im konkreten Fall ausgewirkt hätten. Der BGH habe diese Frage bislang offen gelassen, die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung ist unterschiedlich (s. Nachweise im Entscheidungstext). Nach Auffassung des Karlsruher Senats ist zweifelhaft, ob die fehlerhafte Musterbelehrung tatsächlich dazu führe, dass § 14 Abs. 1 BGB-InfoV wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam sei. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 23. Februar 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.02.2011, Az. 6 U 166/10
    § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 und 3 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts an Markeninhaber wegen Ablaufs der Schutzfrist, welches wie ein amtliches Schreiben (des Deutschen Patent- und Markenamtes) aufgemacht ist, wettbewerbswidrig sei. Es komme nicht darauf an, ob alle Kaufleute oder kaufmännischen Angestellten, die von der Beklagten eine „Erinnerung“ an den Ablauf der Schutzfrist der registrierten Marken ihres Unternehmens erhielten, bei gehöriger Sorgfalt hätten erkennen können, dass es sich dabei um ein rein privates Dienstleistungsangebot handele. Erheblich sei lediglich der Gesamtzusammenhang und der dadurch bei den Empfängern erweckte Eindruck. Zum Volltext der Entscheidung:

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