Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Dortmund: Bei einer Standardkombination einer Sitzgarnitur kann trotz „individueller Anfertigung“ das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 4. Mai 2015
AG Dortmund, Urteil vom 28.04.2015, Az. 425 C 1013/15
§ 312c Abs. 1 BGB, § 355 BGB, § 357 Abs. 1 BGBDas AG Dortmund hat entschieden, dass bei dem Erwerb einer Sitzgarnitur über eBay mit 578 Kombinationsmöglichkeiten das Widerrufsrecht nicht zwangsläufig wegen individueller Anfertigung nach Kundenwunsch ausgeschlossen werden kann. Wähle der Kunde eine Standardkombination, welche im Angebot selbst abgebildet sei, könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein erneuter Absatz erschwert wäre. Somit sei ein fristgerechter Widerruf zulässig. Zum Volltext der Entscheidung: