Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Itzehoe: Schadensersatzansprüche wegen illegalen Filesharings verjähren erst nach 10 Jahrenveröffentlicht am 2. Dezember 2014
AG Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14
§ 97 UrhG, § 102 S. 2 UrhG, § 852 S. 2 BGBDas AG Itzehoe hat entschieden, dass Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten im Wege des sog. Filesharings gemäß § 102 S. 2 UrhG und entsprechend zu § 852 S. 2 BGB erst nach 10 Jahren verjähren, soweit der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat. Anders sehen dies das AG Kassel (hier) und das AG Bielefeld (hier). Vorliegend habe der Filesharer nicht darlegen können, dass er nichts erlangt habe, so dass ein Lizenzschaden nicht ausgeschlossen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)