Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Leipzig: Unverlangte E-Mail-Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen an Rechtsanwälte sind belästigende Werbungveröffentlicht am 19. September 2014
AG Leipzig, Urteil vom 18.07.2014, Az. 107 C 2154/14
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas AG Leipzig hat entschieden, dass unverlangt zugesandte E-Mails an Rechtsanwälte, die zu Fortbildungsveranstaltungen einladen, belästigende Werbung sind. Die E-Mails seien ein Angebot zur Erbringung einer Dienstleistung und daher als Werbung zu qualifizieren, deren Zusendung als E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers unzulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung: