Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Gummersbach: Wenn die Ausübung des Hausrechts gegenüber dem Postzusteller unzulässig istveröffentlicht am 7. Mai 2013
AG Gummersbach, Urteil vom 12.04.2013, Az. 11 C 495/12
§ 1004 Abs. 1 BGBDas AG Gummersbach hat entschieden, dass ein Hauseigentümer einem Postzustelldienst nicht ohne Weiteres verbieten kann, ihm Post zuzustellen. Der Wunsch des Eigentümers, zukünftig keine Amtspost mehr zu erhalten, stelle kein schutzwürdiges Interesse bzw. keine schutzwürdige Ausübung des Hausrechts dar. Zum Hausrecht in virtuellen Räumen (z.B. Foren, vgl. LG München I hier). Zum Volltext der Entscheidung. (mehr …)