Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Die AGB-Klausel „Ist der bestellte Artikel nicht verfügbar, liefern wir gleichwertigen Artikel!“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. August 2010
LG Hamburg, Urteil vom 05.09.2003, Az. 324 O 224/03
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 307 Abs. 1; 308 Nr. 4; 475 Abs. 1 BGBDas LG Hamburg hat in einer älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Klausel „Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu.“ gegen §§ 307 Abs. 1; 308 Nr. 4; 475 Abs. 1 BGB und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Zitat: (mehr …)