Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Keine fristlose Kündigung möglich, wenn Kunde der Geltung neuer AGB im laufenden Vertrag widersprichtveröffentlicht am 11. Dezember 2014
OLG Köln, Beschluss vom 28.08.1995, Az. 16 W 45/95
§ 314 BGB n.F.Das OLG Köln hat in diesem älteren Beschluss entschieden, dass einem Kunden nicht fristlos gekündigt werden kann, weil dieser in einem laufenden Vertragsverhältnis der Geltung neuer AGB widerspricht. Allerdings ließ der Senat eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses durch das Unternehmen (hier: eine Bank) zu. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)