Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Ein aus „Germany’s next Topmodel“ bekannter Stylist hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Vereinnahmung in Form eines ähnlichen „Typen“ durch Mobilfunkanbieter in dessen Werbungveröffentlicht am 23. August 2011
LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2011, Az. 324 O 134/11 – nicht rechtskräftig
§§ 823 Abs. 1; 1004 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein aus dem Fernsehformat „Germany’s next Topmodel“ als „Hair & Makeup Artist“ bekannter Stylist keinen Unterlassungsanspruch gegen ein Mobilfunkunternehmen besitzt, wenn dieses eine Kunstfigur („Andy“) zur Bewerbung ihres Mobilfunkangebotes verwendet, welche hinsichtlich Frisur und Dreitagebart Ähnlichkeiten mit dem klagenden Stylist hat. Zitat aus der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 11.08.2011: (mehr …)