Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Weiße Ware muss mit der genauen Typenbezeichnung beworben werdenveröffentlicht am 14. Februar 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 97/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das OLG Stuttgart hat in der Berufung ein Urteil des LG Stuttgart (hier) bestätigt, nach welchem die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten („weiße Ware“) ohne konkrete Typenbezeichnung wettbewerbswidrig ist. Die Werbung sei irreführend, auch wenn alle sonstigen Angaben, z.B. zur Energiekennzeichnung, getätigt worden seien. Die konkrete Typenbezeichnung sei jedoch nach den Ausführungen des Gerichts ein „Produktbestimmungs- u. Identifizierungsmittel“, welches es dem Verbraucher erst ermögliche, aussagekräftige Produkt- und Preisvergleiche anzustellen oder Testergebnisse nachzuforschen. - OLG Hamm: Zusätzliche relativierende Erklärungen zur Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca.“ können zu einem Wettbewerbsverstoß führenveröffentlicht am 20. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12 – nicht rechtskräftig
§ 308 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis „ca.“ zulässig ist, dieser Hinweis allerdings nicht mit weiteren relativierenden Zusätzen versehen werden darf, da dies unter Umständen zu einem Wettbewerbsverstoß führt. Gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt worden (BGH, Az. I ZR 205/12). Vorliegend war folgende Klausel streitgegenständlich: (mehr …) - LG Bochum: Muss bei der Preisangabe die Mehrwertsteuer unmittelbar unter dem Preis stehen?veröffentlicht am 10. August 2012
LG Bochum, Urteil vom 03.07.2012, Az. I-17 O 76/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV, § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngVDas LG Bochum hat entschieden, dass es nach der Preisangabenverordnung zwar genügt, wenn die Informationen, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält, „alsbald sowie leicht erkennbar oder gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss„. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang mit dem angegebenen Preis sei demnach nicht erforderlich. Doch reiche es nicht aus, wenn die Angabe zur Umsatzsteuer unter dem Reiter „Versand und Zahlungsmethoden“ angegeben werde oder in den AGB des Verkäufers enthalten sei. Das Angebot könne betrachtet werden, ohne dass diese Hinweise sichtbar würden und in der Folge könne der Bestellvorgang auch eingeleitet werden, ohne dass diese Angaben angeklickt werden müssten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bonn: Zur Werbung mit Testurteilen – Geringe Schriftgröße nicht immer wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. Juli 2012
LG Bonn, Urteil vom 14.02.2012, Az. 11 O 60/11
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. Abs. 3 Nr. 2 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Angabe der Fundstelle eines Testurteils in der Werbung in geringer Schriftgröße nicht zwangsläufig zur Wettbewerbswidrigkeit führt. In der streitgegenständlichen Werbung stellte die Kammer durch Inaugenscheinnahme des Originalprospektes in der mündlichen Verhandlung fest, dass die Fundstellenangabe trotz ihrer geringen Schriftgröße ohne besondere Anstrengungen lesbar sei, weil sie schon unmittelbar durch einen kurzen Blick auf die dort zitierten Testurteile diesen selbst entnommen werden könnte. Wenn andere Gerichte festgestellt hätten, dass zur Lesbarkeit einer Fundstellenangabe im Regelfall mindestens eine 6-Punkt-Schrift erforderlich sei, so sei dies auf die konkreten Umstände des Einzelfalles zurückzuführen (vgl. u.a. OLG Celle, LG Tübingen, LG Kiel). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Bei der Angabe von Grundpreisen dürfen vom Händler Gratis-Zugaben eingerechnet werdenveröffentlicht am 3. Juli 2012
OLG Köln, Urteil vom 29.06.2012, Az. 6 U 174/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Grundpreisangabe für einen Kasten Erfrischungsgetränke nicht nur den üblicherweise im Kasten enthaltenen Flascheninhalt, sondern auch den Inhalt der kostenlosen Zugaben (hier in Form von zwei kostenlosen Flaschen) berücksichtigt, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine Lebensmittel-Handelskette hatte Kästen mit 12 x 1-Liter-Flaschen eines Erfrischungsgetränkes mit dem Zusatz beworben „Beim Kauf eines Kastens erhalten Sie zusätzlich 2 Flaschen GRATIS“ bzw.: „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“ und sodann als Grundpreis den Gesamtpreis dividiert durch die Anzahl von 14 (!) Flaschen angegeben. (mehr …)
- LG Stuttgart: Werbung für Elektrogeräte ohne konkrete Typenbezeichnung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 24. Mai 2012
LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2012, Az. 11 O 2/12
§ 3 UWG, § 5a UWGDas LG Stuttgart hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren (hier) entschieden, dass die Bewerbung von Elektrogeräten die Angabe der genauen Typenbezeichnung erfordert. Neben Preis und den notwendigen Angaben zur Energie-Effizienz müsse dem Verbraucher auch der genaue Typ mitgeteilt werden, damit diesem der Vergleich mit anderen Produkten möglich sei. Die Typenbezeichnung sei ein wesentliches Warenmerkmal, welches unerlässlich sei, damit der Verbraucher die wesentlichen technischen Daten u.a. recherchieren könne, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.
- LG Frankenthal: Zur Werbung mit Testsiegel „Geprüfter Service“ ohne Quellenangabeveröffentlicht am 20. April 2012
LG Frankenthal, Beschluss vom 29.03.2012, Az. 2 HK O 168/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDie Wettbewerbszentrale berichtet hier über einen vor dem LG Frankenthal geschlossenen Vergleich bezüglich eines von einem Kreditvermittler im Internet verwendeten Testsiegels. Dieses Siegel besagte „Geprüfter Service“ und „Service-Note: ‚Sehr gut'“. Angaben, wer eine solche Untersuchung durchgeführt habe und wo diese Ergebnisse veröffentlicht seien, fehlten jedoch. Nach Ausführung des Kreditvermittlers habe sich aus der Werbung ergeben sollen, dass es sich um eine Kundenzufriedenheitsuntersuchung gehandelt habe. Da eine streitige Entscheidung des Angelegenheit durch den Kreditvermittler nicht gewünscht wurde, verpflichtete er sich im Wege des Vergleichs zur Unterlassung der Werbung mit dem Testsiegel, ohne auf die Quelle für den in Bezug genommenen Test und/oder dessen Fundstelle hinzuweisen. Ebenfalls übernahm der Kreditvermittler die Verfahrenskosten.
- LG Potsdam: Werbung mit zeitlich befristeter Preisrabattaktion ohne Angabe des jeweiligen Aktionszeitraums ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 20. Dezember 2011
LG Potsdam, Urteil vom 16.02.2011, Az. 52 O 174/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWGDas LG Potsdam hat entschieden, dass der Hinweis „Knallhart reduziert, nur für kurze Zeit“ wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich die Dauer des Aktionszeitraums angegeben wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Bei eBay reicht die Angabe des Grundpreises in der Artikelbeschreibung nicht ausveröffentlicht am 30. November 2011
LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az. 327 O 196/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 2 PAngVDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der beim Verkauf seiner Waren über eBay verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, diesen bereits in der „Angebotsübersicht“ und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitzuteilen hat. Dies läuft darauf hinaus, dass der Grundpreis in der Titelzeile aufgeführt wird, da eBay keine gesonderten Angabemöglichkeiten für Grundpreise zur Verfügung stellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Nürnberg-Fürth: Umsatzsteueridentifikationsnummer muss nur angeben werden, wenn diese vorhanden istveröffentlicht am 7. November 2011
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK O 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMGDas LG Nürnberg-Fürth hat in dieser Entscheidung eigentlich Offensichtliches klargestellt. Das Gericht wies darauf hin, dass nur derjenige (hier: ein Rechtsanwalt) zur Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer verpflichtet ist, der über eine solche auch verfügt. Zum Zitat der Begründung:
(mehr …)