Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: 1.000,00 EUR an Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Animation / Zur Verdoppelung des Schadensersatzes wegen „komplexer Programmierung“veröffentlicht am 30. Mai 2010
LG Köln, Urteil vom 04.11.2009, Az. 28 O 876/08
§ 97 UrhG; § 287 ZPODas LG Köln hat entschieden, dass die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Präsentation einen Schadensersatzanspruch von 1.000,00 EUR auslösen kann. Im Rahmen der Schätzung habe sich die Kammer an die MFM-Bildhonorare, die für Urheberrechtsverletzungen im Bereich von Lichtbildern den branchenüblichen Tarif darstellten, angelehnt. Sie verkenne nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2006, 136) die MFM-Bildhonorare schon bei Verletzungshandlungen im Bereich des Lichtbildschutzes nicht unreflektiert zugrunde gelegt werden dürften, sondern vielmehr in jedem Fall die Umstände des konkreten Einzelfalles bei der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu berücksichtigen seien. (mehr …)