Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG München: Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnungveröffentlicht am 16. April 2013
AG München, Urteil vom 19.11.2012, Az. 251 C 207/12
§ 678 BGBDas AG München hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Abmahnung u.U. ein Erstattungsanspruch des Abgemahnten hinsichtlich seiner Rechtsanwaltskosten gegeben ist. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Abmahner von offensichtlich unzutreffenden Annahmen ausgegangen sei, deren Richtigstellung zur Folge habe, dass der Abmahner nicht mehr von einer Rechtsverletzung ausgehe. Zitat: