IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Februar 2013

    LG Aachen, Urteil vom 05.09.2012, Az. 94 Ns 27/12
    § 126 StGB

    Das LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der einen nur unbestimmt beschriebenen Amoklauf bei Facebook ankündigt, damit jedenfalls keine Straftat im Sinne einer „Störung des öffentlichen Friedens“ (§ 126 StGB) begeht, da hierfür tatbestandlich eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, also einer nicht unerheblichen Personenzahl, notwendig sei, was jedenfalls dann nicht gegeben sei, wenn der Betreffende davon ausgehe, maximal 40 Leser durch seinen Eintrag zu erreichen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10
    §§ 307 Abs. 1 BGB; 45k Abs. 1 TKG

    Der BGH hat in diesem aktuellen Urteil u.a. entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… ist berechtigt, die Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen. Bei der Überschreitung des Kreditlimits ist E. berechtigt, die E. -Mobilfunkkarte(n) ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren“ unwirksam ist. Die Klausel führe zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden, weil sie bereits bei einer Überschreitung des Kreditlimits von einem Euro zu einer Kartensperre berechtige. Dadurch sei es möglich, dass der Kunde ohne eigene Nachlässigkeit von der Sperre überrascht werde, denn angesichts der Vielzahl der möglichen Tarife, die unter anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs u.v.m. variieren können, sei dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die von der Beklagten eingeräumte Kreditlinie erreicht werde, oftmals nicht möglich. Werde er dann nicht rechtzeitig, etwa durch eine automatische Ansage, hiervor gewarnt, könne er deshalb mit der Sperre ohne Ankündigung unerwartet konfrontiert und von der Telekommunikation abgeschnitten werden.

    Vorinstanzen:
    LG Potsdam, Entscheidung vom 02.07.2009, Az. 2 O 407/08
    OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2010, Az. 7 U 126/09

  • veröffentlicht am 8. Juni 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2011, Az. 4a O 236/09
    Art. 64 EPÜ i. V. m. §§ 139 Abs. 1 und 2, 140b Abs. 1 und 3, 140e PatG i. V. m. §§ 242, 259 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Pressemitteilung eines Unternehmens, in Zukunft ein bestimmtes Produkt herstellen zu wollen, noch nicht gegen möglicherweise entgegenstehende ältere Patentrechte verstößt. Die geltend gemachten Ansprüche stünden der Klägerin nur zu, wenn die Beklagten mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung den Vorschriften der §§ 9 bis 13 zuwider benutzt hätten (§ 139 Abs. 1 PatG), das heißt, wenn sie mindestens einmal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (vielerlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätten, zu denen nach § 9 PatG allein der Patentinhaber befugt sei. Dies konnte das Gericht jedoch nicht feststellen. Bei der streitigen Pressemitteilung handele es sich lediglich um einen allgemein gehaltenen Hinweis, dass „C“ Pläne bekanntgegeben habe, R-Eim industriellen Umfang herzustellen, welches HF-123a in Auto-Klimaanlagen ersetzen solle. Dass das Mittel demgegenüber bereits zum Erwerb in der Bundesrepublik Deutschland bereit stehe, ließe sich der Pressemitteilung nicht entnehmen. Ein „Anbieten“ im Sinne der Vorschrift sei deshalb nicht festzustellen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)eBay hat in Großbritannien eine neue Kampagne gestartet, die sich nach Mitteilung von onlinemarktplatz.de „Kämpfen gegen Plagiate mit eBay“ nennt (JavaScript-Link: onlinemarktplatz). eBay möchte dem Vernehmen nach insbesondere Mitglieder aus der Unterhaltungselektronik gewinnen, um mit eBay weltweit gemeinsam gegen Fälschungen zu arbeiten. Doug McCallum, eBay Senior Vize-Präsident, Europa, wirbt für das eBay-VeRO-Programm mit den Worten: „Die vorangegangene hohe Anzahl an Gerichtsverfahren, die eBay kürzlich durchleben musste, ist ein zu offensichtliches Indiz dafür, dass viele Markeninhaber immer noch glauben, dass der Online-Marktplatz eBay zu wenig gegen dagegen tut, Plagiate von der Seite fernzuhalten. Natürlich sind Fälschungen für Markenrechtsinhaber sehr schädlich. Deshalb laden wir alle Markeninhaber dazu ein, mit uns den Kampf gegen Fälschungen aufzunehmen und zwar bevor Verbraucher diese überhaupt erst erwerben können.“ Jüngst hatte das OLG Düsseldorf eine Klage der Firma Rolex gegen die Internethandelsplattform eBay in Deutschland abgewiesen (Link: OLG Düsseldorf).

I