Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Rechtsberatung eines Verbandes an Nichtmitglieder ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässigveröffentlicht am 9. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.2015, Az. 6 U 51/14
§ 3 RDG, § 6 RDG; § 2 Abs. 1 UKlaG, § 3 Abs. 2 Nr. 2 UKlaG; § 79 Abs. 2 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die unentgeltliche Rechtsberatung durch einen Verband mittels einer Person, die nicht die Befähigung zum Richteramt hat, sowohl an Mitglieder wie auch an Nichtmitglieder unzulässig ist, wenn nicht gewährleistet ist, dass die durchführende Person regelmäßig rechtlich geschult wird sowie zusätzlich während der Beratungstätigkeit eine Person mit Befähigung zum Richteramt für Nachfragen zur Verfügung steht. Zum Volltext der Entscheidung:
- Das ULD (Schleswig-Holstein) weist auf eine Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons hinveröffentlicht am 24. August 2011
Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)
- BGH: Der Import von Geräten ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil der Hersteller keine deutsche Anleitung beigefügt hatveröffentlicht am 17. November 2010
BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 26/08
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 GPSG; 1, 2, 3, 4, 5 der 7. GPSGV; Richtlinie 90/396/EWGDer BGH hat entschieden, dass beim Import (von Gas-Heizkesseln) aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die erforderliche Zulassung nicht zu versagen ist, weil nicht der Hersteller bereits deutschsprachige Typenschilder angebracht und deutschsprachige Bedienungs-/ Aufstellanleitungen beigefügt hat. Die gesetzliche Regelung spreche nicht dagegen, Typenschilder und Anleitungen nachträglich ins Deutsche zu übersetzen. Dies habe auch nicht notwendigerweise durch den Hersteller zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
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