Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Unzulässiger Anlockeffekt einer Werbung besteht auch bei Erkennbarkeit des Effekts vor der Kaufentscheidungveröffentlicht am 30. Oktober 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.09.2013, Az. 6 U 183/12
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine durch eine Werbung hervorgerufene Fehlvorstellung auch dann eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen kann, wenn diese Fehlvorstellung beim Empfänger vor Treffen einer Kaufentscheidung korrigiert werde. Allein die Veranlassung zur näheren Befassung mit dem Angebot könne diesbezüglich relevant sein. Zum Volltext der Entscheidung: