Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Zulässigkeit kostenloser Beigaben zu Zeitschriftenveröffentlicht am 10. März 2015
BGH, Urteil vom 22.09.2005, Az. I ZR 28/03
§ 1 UWG a.F., § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass die kostenlose Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift (Preis: 4,50 Euro) nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar sei die Brille als „Designerbrille“ bezeichnet worden, sonst fänden sich aber keine Hinweise darauf, dass die Brille als besonders wertvoll dargestellt werden sollte. Insofern handele es sich nicht um ein unlauteres Anlocken geschäftsunerfahrener Jugendlicher, die unsachlich beeinflusst würden. Diese könnten das aus der Kombination der Zeitschrift mit einer Sonnenbrille bestehende Angebot im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung, die Preiswürdigkeit und die mit dem Geschäft verbundenen finanziellen Belastungen hinreichend überblicken. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Rechtsanwalt darf mit „Kostenloser Erstberatung“ werben / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 7. Januar 2014
LG Essen, Urteil vom 10.10.2013, Az. 4 O 226/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 49b Abs. 1 BRAO, § 4 Abs. 1 RVG und § 34 Abs. 1 RVGDas LG Essen hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn ein Rechtsanwalt eine „Kostenlose Erstberatung, bundesweit“ anbietet oder mit einer „Kostenlosen Ersteinschätzung“ wirbt. Dies sei weder gebühren- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Nicht ausgewiesener „Rabatt“ einer Reparatur-Werkstatt in Höhe der Selbstbeteiligung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 5. April 2012
LG Köln, Urteil vom 22.12.2011, Az. 81 O 72/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1, 10 UWG
Das LG Köln hat entschieden, dass die Praxis einer Reparatur-Werkstatt (hier: Autoglas), gegenüber der Versicherung des Kunden voll abzurechnen und dem Kunden sodann einen Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung (i.d.R. 150,00 EUR) zu gewähren, so dass diese im Ergebnis nicht gezahlt wird, wettbewerbswidrig ist. Indem die Werkstatt bewirke, dass die Versicherung vielfach Rechnungen überbezahle, führe sie eine gezielte Behinderung zu Lasten der Versicherung aus; zugleich liege in dem Verhalten der Werkstatt ein unlauteres Anlocken von Kunden und eine Verleitung zum Vertragsbruch. Zum Volltext der Entscheidung: - Onlinehandel: Das Angebot „kostenfreie Auslieferung“ ist DER Einkaufsmagnet für Verbraucherveröffentlicht am 11. November 2008
Einer amerikanischen Studie von www.shop.org zufolge ist „einer der wichtigsten Punkte im Online-Handel für die Verbraucher … der kostenfreie Versand … . 90% der Kunden lockt der gebührenfreie Versand bei Internetbestellungen, und sie kaufen deshalb im Internet ein. 73% werden von den Rabatten angezogen und 50% von der Produktauswahl.“ berichtet onlinemarktplatz.de (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie).