Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BVerwG: Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZveröffentlicht am 2. November 2010
BVerwG, Urteile vom 27.10.2010, Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09 Art. 3 Abs. 1; 5 Abs. 1; 12 Abs. 1 GG
Das BVerwG hat per Pressemitteilung vom 29.09.2010 (Nr. 93/2010) mitgeteilt, dass internetfähige PCs, unabhängig von ihrer tatsächlichen Anbindung an das Internet und unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob mit dem jeweiligen PC tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden, der Rundfunkgebührenpflicht (sog. GEZ-Gebühr) unterliegen. Entscheidend sei, ob der PC technisch in der Lage sei, solche Sendungen zu empfangen. Zitat: (mehr …)