Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Kerpen: Wer sich mit falschen Daten bei eBay anmeldet, hat keinen Anspruch auf Vertragserfüllungveröffentlicht am 12. September 2014
AG Kerpen, Urteil vom 27.06.2014, Az. 104 C 106/14
§§ 145 ff BGB; § 1 und 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für eBay KleinanzeigenDas AG Kerpen hat entschieden, dass ein Käufer oder Verkäufer, der bei der Anmeldung zum Handel über eBay Kleinanzeigen falsche persönliche Daten angibt, keinen Anspruch auf Erfüllung bei Abschluss einer Transaktion hat. Es komme gar kein wirksamer Vertrag zustande, da ein wesentlicher Vertragsbestandteil – nämlich zwischen welchen Personen ein Vertrag zu Stande komme – fehle. Da bei falschen Daten das Risiko einer Nichterfüllung sehr groß sei und die wahre Identität sehr schwer zu ermitteln sein könne, sei derjenige, der seine Daten richtig angebe, schutzwürdig. Das Gericht zog sogar den Straftatbestand des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Flirtportal darf nicht mit „kostenloser Anmeldung“ werben, wenn der Kontakt unter Nutzern kostenpflichtig istveröffentlicht am 3. September 2014
LG Köln, Urteil vom 19.08.2014, Az. 33 O 245/13
Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. HS, Nr. 5, 7, 8 EGBGB; § 312g Abs. 2 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Flirt-, Chat- und Datingplattform nicht mit der Erklärung „Jetzt kostenlos anmelden! Kostenfrei registrieren“ werben darf, wenn der Verbraucher nach der Anmeldung keinen Zugang zu allen Dienstleistungen der Beklagten erhält, sondern innerhalb der eingeschränkten Zugriffsmöglichkeiten lediglich ein eigenes Profil erstellen, welches ins Register aufgenommen wird, sowie andere Profile ansehen, nicht aber zu anderen Mitgliedern des Portals Kontakt aufnehmen kann. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Zur offensichtlichen Bösgläubigkeit im Rahmen einer Markenanmeldungveröffentlicht am 27. Mai 2014
BPatG, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 27 W (pat) 546/13
§ 37 Abs. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung bösgläubig und daher zurückzuweisen ist, wenn bewusst eine bereits vorhandene Marke nachgeahmt werde, um den Verkehr zu täuschen und den Erfolg der bereits vorhandenen Marke auszunutzen. Vorliegend ging es um die Nachahmung einer bekannten, für den FC Bayern München eingetragenen Wort-/Bildmarke. Die Intention des Anmelders sei dabei offensichtlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „moebel.de“ ist als Wortmarke eintragungsfähig – aber nicht für Einrichtungsgegenständeveröffentlicht am 11. April 2014
BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, Az. 29 W (pat) 39/11
§ 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „moebel.de“ ausreichend Unterscheidungskraft für eine Eintragung besitzt – allerdings nur für die zuletzt noch angemeldeten Waren/Dienstleistungen „Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Erze, Honigwaben und Malz; vorgenannte Dienstleistungen auch über e-commerce“. Für weitere zunächst beantragte Waren wie z.B. Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Farben, Kerzen, Herde, Zierbrunnen u.v.m. nahm die Anmelderin im Beschwerdeverfahren die Anmeldung zurück, da eine Unterscheidungskraft des Zeichens, welches nach den Ausführungen des DPMA vom Verkehr als Internetdomain für Möbel und Einrichtung aufgefasst würde, wohl nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Best Body“ ist nicht als Marke für Körperpflege schutzfähigveröffentlicht am 18. März 2014
BPatG, Beschluss vom 23.01.2014, Az. 30 W (pat) 537/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Best Body“ zwar wegen des rein beschreibenden Begriffsinhalts nicht für Produkte der Körperpflege eingetragen kann, dass aber hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen „Wasch- und Bleichmittel“ oder „Vermietung von Sanitäranlagen“ keine solchen Bedenken bestehen. Bezüglich letzterer könne das Zeichen als Herkunftshinweis dienen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: Keine „Fast & Easy“ Markeneintragungveröffentlicht am 12. März 2014
BPatG, Beschluss vom 20.11.2013, Az. 29 W (pat) 541/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Fast & Easy“ nicht als Marke für den Bereich Papierwaren und Büroartikel angemeldet werden kann. Dem Begriff fehle die notwendige Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe hinsichtlich der einfachen und schnellen Handhabung der in Bezug genommenen Waren handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Der Wortmarke „Procura“ fehlt für eine Vielzahl von Dienstleistungen die Unterscheidungskraftveröffentlicht am 6. März 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 115/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass das Wortzeichen „Procura“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen (z.B. Druckereierzeugnisse, Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, Ausbildung u.a.) nicht eintragungsfähig ist, da es eine beschreibende Angabe darstellt. Die abgelehnten Waren und Dienstleistungen könnten alle einen Bezug zur handelsrechtlichen Prokura haben, was von den angesprochenen Verkehrskreisen auch so aufgefasst würde. Lediglich hinsichtlich „Erziehungsberatung“ sei die Anmeldung nicht zurückzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Anmeldung einer „Spekulationsmarke“ zur Behinderung Dritter ist rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 5. März 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2014, Az. 6 U 9/13
§ 8 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Anmeldung einer Marke, welche darauf angelegt ist, Dritte durch Geltendmachung von Ansprüchen zu behindern, rechtsmissbräuchlich sei. Es handele sich in einem solchen Fall um eine so genannte Spekulationsmarke, die nicht als Herkunftshinweis dienen solle. Vorliegend habe der Anmelder zwar behauptet, als Markenagentur die streitige Marke „auf Vorrat“ für zukünftige Kunden angemeldet zu haben, ein solches Geschäftsmodell habe er jedoch nicht nachvollziehbar darstellen können. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Die Wortmarke „myJobs“ ist für die Klasse „Werbung“ schutzfähigveröffentlicht am 16. Januar 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 523/12
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass für die Wortmarke „myJobs“, die für die Waren-/Dienstleistungsklasse „Werbung“ angemeldet wurde, keine Eintragungshindernisse bestehen. Es gebe keinen unmittelbaren beschreibenden Begriffsinhalt des Zeichens in Bezug auf „Werbung“, so dass ein Freihaltebedürfnis zu verneinen sei. Auch die Unterscheidungskraft sei gegeben, denn um zu einer beschreibenden Bedeutung des Anmeldezeichens „myJobs“ im Sinne eines individuellen, auf die Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnittenen Angebots im Bereich der Branche „Arbeitsmarkt“ zu gelangen, müssten mehrere gedankliche Zwischenschritte vollzogen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Auch wenn eine beschreibende Angabe den Verkehrskreisen als solche noch nicht bekannt ist, liegt ein Eintragungshindernis für eine Marke vorveröffentlicht am 18. Dezember 2013
EuG, Urteil vom 21.11.2013, Az. T-313/11
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass eine beschreibende Angabe nicht als (Wort-)Marke eintragungsfähig ist, auch wenn diese Angabe noch gar nicht in den Verkehrskreisen weiter bekannt ist. Vorliegend ging es um den Begriff „Matrix-Energetics“, welcher ein alternatives Heilverfahren bezeichnet. Auch wenn dieses Verfahren neu und der Begriff noch nicht weitläufig in den maßgeblichen Verkehrskreisen verbreitet sei, liege ein absolutes Eintragungshindernis vor, da die Bezeichnung als beschreibende Angabe nicht monopolisiert werden dürfe. Zum Volltext der Entscheidung: