IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 31.10.2013, Az. 27 W (pat) 58/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Anmeldung der Wortmarke „5 weg oder Geld zurück“ für Waren und Dienstleistungen wie u.a. Durchführung von Nachhilfekursen, Druckerei-Erzeugnissen oder Schreibwaren das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses entgegen steht. Der angesprochene Verkehr werde die Wortfolge lediglich als werblich beschreibende Qualitätsangabe verstehen und nicht als Herkunftsnachweis. Solche zur Beschreibung geeigneten Zeichen oder Angaben müssten für jedermann frei verwendbar bleiben. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 09.09.2013, Az. 27 W (pat) 534/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Kneipenname „Zur Ritze“ eines Hamburger Reeperbahn-Lokals nicht als Marke eingetragen werden kann. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit sei mit dieser vulgären Bezeichnung überschritten; sie verletze das Empfinden eines beachtlichen Teils der Verkehrskreise. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 18.04.2013, Az. I ZB 71/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 37 Abs. 1 MarkenG, § 41 S. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass es für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke auf das Verkehrsverständnis zum Zeitpunkt der Anmeldung ankommt, nicht zum Zeitpunkt der Eintragung. Zuvor wurde dies anders gehandhabt, um teilweise langwierige Rückermittlungen zum Anmeldezeitpunkt zu vermeiden und eine schnellere Eintragung zu fördern. Im Lichte der europäischen Rechtsprechung sei diese Auffassung jedoch zu ändern. Nunmehr sei auf den Anmeldezeitpunkt abzustellen, um Nachteile des Anmelders durch ein langes Eintragungsverfahren zu verhindern. Denn je länger eine Eintragung dauere, desto wahrscheinlicher sei ein Verlust der Unterscheidungskraft während des Verfahrens. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. September 2013

    BPatG, Beschluss vom 19.04.2013, Az. 27 W (pat) 56/12
    § 8 Abs. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „fairplay“ für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation, Sport, Kultur, Druckerzeugnisse u.a. schutzfähig ist. Zwar sei die Unterscheidungskraft des Wortbestandteils zum Teil begrenzt, da die auch im deutschen mittlerweile übliche Formulierung „fairplay“ als beschreibende Angabe verstanden werden könne; die grafische Gestaltung reiche jedoch aus, um eine Unterscheidungskraft zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. September 2013

    BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZB 85/11
    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; § 3 Abs. 1 MarkenG, § 83 Abs. 3 MarkenG; Art. 2 MarkenRL

    Der BGH hat entschieden, dass die Anmeldung einer Bildmarke, welche sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Erscheinungsformen beziehen soll, nicht statthaft ist. Der Schutzgegenstand sei auf Grund der Variabilität zu unbestimmt, so dass eine solche Gestaltung nicht als markenfähig anzusehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 5 W 114/13
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Verwendung des TM-Symbols für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke im deutschsprachigen Verkehr keine Irreführung darstellt. Im angloamerikanischen Rechtskreis ist ein kleines hochgestelltes „TM“ das Symbol für „Unregistered Trademark“. Auch wenn es im deutschen Rechtsverkehr häufiger zu dem Missverständnis kommen könne, dass es sich um ein bereits geschütztes Zeichen handele (Gleichstellung/Verwechslung mit dem Symbol „R im Kreis“), werde durch die inhaltlich richtige Angabe noch keine unlautere Irreführung ausgelöst. Denn einem Fall, in dem eine Täuschung des Verkehrs auf einem Fehlverständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruhe, sei für die Anwendung des § 5 UWG eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich. Von einer solchen sei vorliegend nicht auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juni 2013

    BPatG, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 27 W (pat) 517/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Glücksbringer“ nicht als Marke für verschiedene Waren eingetragen werden kann. Für diesen Begriff bestehe ein Freihaltebedürfnis, da er nicht auf bestimmte Gegenstände (z.B. Hufeisen, Kleeblatt) zu begrenzen sei, sondern für jeglichen Gegenstand verwendet werden könne. Insoweit dürfe niemand von der Nutzung des Begriffs ausgeschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 16.05.2013, Az. T-530/10
    Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 1 u. Unterabs. 2 Buchst. a, Art. 42 Abs. 2 u. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke eine eidesstattliche Versicherung allein nicht ausreichend ist. Eine solche müsse durch weitere Beweise bestätigt werden. Erfolge dies allerdings in einer Weise, nach welcher nicht erkennbar sei, welche Marke (konkrete Bezeichnung) wann (genau Angabe des Zeitraums mit Bezug zur Marke) wie (Vorlage benutzungsrelevanter Gegenstände) benutzt worden sei, gelte der Nachweis als nicht erbracht. Darüber hinaus sei bei einer Wortbildmarke, die aus dem stilisierten Schriftzug W. Amadeus Mozart bestehe, nicht von einem betrieblichen Herkunftshinweis auszugehen, wenn diese auf einer Packung Mozartkugeln unter einem Porträt von Mozart erscheine. Der Verkehr nehme den Schriftzug dann lediglich als Erläuterung des Porträts wahr. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. April 2013

    BPatG, Beschluss vom 10.04.2013, Az. 27 W (pat) 512/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Slogan „I love Döner“, wobei „love“ grafisch als Herz dargestellt wird, nicht als Marke für „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ schutzfähig ist. Es handele sich lediglich um eine allgemeine Werbeaussage, der keine Unterscheidungskraft zukomme und die von jedem Verbraucher zwanglos als „Ich liebe Döner“ verstanden werde. Vergleichbar mit der eingetragenen Konstruktion „I love Milka“ sei das angemeldete Zeichen im Übrigen nicht, da es sich bei „Milka“ im Gegensatz zu „Döner“ schon selbst um eine geschützte Marke handele. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. April 2013

    BPatG, Beschluss vom 21.02.2013, Az. 30 W (pat) 510/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Künstlerkanzlei“ für eine Rechtsanwaltskanzlei nicht als Wortmarke eintragungsfähig ist. Der Begriff sei eine beschreibende Angabe, der auf die Tätigkeit einer Anwaltskanzlei für Künstler hinweise. Als solche hätten Mitbewerber des Anmelders ein berechtigtes Interesse an deren freier ungehinderter Verwendung. Eine Verkehrsdurchsetzung konnten die Antragsteller nicht nachweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I