Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Werbeslogans als Marke – Eintragung nur unter besonderen Voraussetzungen möglich / „Der perfekte Start zum Wunschgewicht“veröffentlicht am 28. Juli 2011
BPatG, Beschluss vom 22.07.2010, Az. 25 W (pat) 507/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „Der perfekte Start zum Wunschgewicht“ nicht als Marke für Diätprodukte und Dienstleistungen aus dem Bereich Ernährungsberatung eingetragen werden kann. Es handele sich bei der Wortfolge lediglich um eine anpreisende Werbeaussage, der keine Unterscheidungskraft zukomme und die nicht als Herkunftshinweis auf die betriebliche Herkunft der Produkte verstanden werde. Zum Volltext der Entscheidung:
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