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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. August 2011

    OLG Köln, Urteil vom 23.12.2010, Az. 6 U 208/06
    §§ 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 3 LottStV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine telefonische Lotterie-Werbung, in der der Verbraucher über die sachliche Information zur Art und Weise der Teilnahmemöglichkeit an der Lotterie hinaus zum Glücksspiel ermuntert und angereizt werden soll, unzulässig ist. Es werde ein übermäßiger Spielanreiz geschaffen, wenn einem Spieler, dem erlittene Verluste möglicherweise zur Warnung vor den Gefahren des Glücksspiels gereicht hätten, suggeriert werde, er werde mit hoher Sicherheit (nämlich „erfahrungsgemäß“) diese Verluste durch spätere Gewinne ausgleichen. Die Werbung nutze damit die besondere, suchtbegründende Gefahr von Glücksspielen, dass Spieler ihren Verlusten hinterherjagen, und sei daher unangemessen. Darüber hinaus stellte das OLG Köln fest, dass telefonische Werbung keine Wiederholungsgefahr für dieselbe Werbung in Schriftform (und umgekehrt) begründe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 31/06
    §§ 3, 4 Nr. 1, Nr. 6 UWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Werbung „Jeder 100. Kunde erhält seinen Einkauf gratis“ nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die Werbung sei weder als unerlaubtes Gewinnspiel zu werten, noch sei darin eine unangemessene unsachliche Beeinflussung zu erkennen. (mehr …)

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