Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur unerlaubten Werbung des Rechtsanwalts „im Einzelfall“ durch Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchersveröffentlicht am 26. Januar 2015
BGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZR 188/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 43b BRAODer BGH hat entschieden, dass das Anschreiben einer auf den Anlegerschutz (Kapitalmarktrecht) spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei keinen Fall von unerlaubter Werbung im Einzelfall gemäß § 43b BRAO darstellt und dementsprechend auch nicht wettbewerbswidrig ist. Der Senat wies darauf hin, dass ein Werbeverbot nur bei einer durch eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellenden konkreten Gefährdung der von § 43b BRAO im Einklang mit dem Unionsrecht geschützten Interessen zu rechtfertigen sei, zu denen auch Verbraucherinteressen gehörten. Aus dem Erfordernis der konkreten Gefährdung dieser Interessen ergebe sich allerdings, dass sich ein Verbotsgrund im Einzelfall aus der Form, aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergeben müsse. Allein der Umstand, dass ein potentieller Mandant in Kenntnis von dessen konkretem Beratungsbedarf angesprochen werde, genüge diesen Anforderungen noch nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Die Nutzung von Daten ehemaliger Kunden für Werbeanschreiben ist unzulässigveröffentlicht am 22. März 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, Az. 6 U 38/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 4 BDSG, § 28 BDSGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Energieversorger nicht berechtigt ist, die Information, zu welchem neuen Versorger ein ehemaliger Kunde nach Kündigung gewechselt ist, für ein individuelles Werbeanschreiben unter Vergleich der Stromtarife zu nutzen. Darin liege ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da eine Einwilligung des Kunden zu einer solchen Datennutzung in der Regel und im vorliegenden Fall konkret nicht gegeben sei. Da durch die Vorschrift zumindest auch der Schutz von Marktteilnehmern bezweckt werde, sei der Verstoß auch wettbewerbsrechtlich relevant. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Telekommunikation – Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch Auftragsbestätigungen ohne Auftragveröffentlicht am 21. August 2012
LG Bonn, Urteil vom 29.05.2012, Az. 11 O 7/12, nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 UWGDas LG Bonn hat nach einem Gericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv, hier) entschieden, dass die Telekom keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben an Kunden schicken darf, ohne dass ein verbindlicher Auftrag vorliegt. Darin liege eine unzumutbare Belästigung. Im entschiedenen Fall seien potentielle Kunden nach Anruf durch ein Call-Center mit einem Schreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“ kontaktiert worden, auch wenn im vorausgegangen Telefonat gar kein Auftrag erteilt worden sei. Ähnlich entschied bereits das OLG Köln (hier) für unverlangte Auftragsbestätigungen.
- BGH: Mandant hat keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendetveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az. VI ZR 311/09
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, für den sich ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter bestellt hat, keinen Anspruch darauf hat, dass er fortan nicht mehr mit Mahnschreiben des Gegners überzogen wird. Die entscheidenden Ausführungen finden sich in den letzten beiden Absätzen des Urteilstextes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)