Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Zweibrücken: Bitte beachten Sie im Internet die eingeschränkte Werbefreiheit für sexuelle Handlungen! / Zum „Anstandsgefühl der Allgemeinheit“veröffentlicht am 6. Mai 2009
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.04.2008, Az. 1 Ss 178/07
§ 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiGDas OLG Zweibrücken hat entschieden, dass Angebotsbeschreibungen von Prostituierten in öffentlichen Internetanzeigen nicht zu detailliert ausfallen dürfen. Nach § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG handele ordnungswidrig, wer durch das Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbiete, ankündige, anpreise oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gebe, wobei dem Verbreiten das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleichstehe. Zuvor hatte das AG Speyer einen Mann mit Urteil vom 04.10.2007 wegen Anbietens von Gelegenheiten zu entgeltlichen sexuellen Handlungen durch das öffentliche Zugänglichmachen von Schriften (§ 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG) zu einer Geldbuße von 750,00 EUR verurteilt. (mehr …)