Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Bei ungenauen Anträgen muss Gericht auf sachdienliche Antragstellung hinwirkenveröffentlicht am 29. Februar 2012
BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 54/10
§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 RDGDer BGH hat entschieden, dass im Falle von zu ungenau gestellten Anträgen der Parteien seitens des Gerichts auf eine sachdienliche Antragstellung hingewirkt werden muss, bevor die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Dies gebiete der Vertrauensschutz und der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren. Vorliegend sollte einem Finanzdienstleistungsunternehmen untersagt werden, „rechtliche Beratung“ bezüglich der Beendigung von Darlehen vorzunehmen. Der Begriff der rechtlichen Beratung sei jedoch zu ungenau gewesen, um eine wirksame Unterlassungsverfügung zu erlassen. Die Verurteilung der Beklagten nach dem allgemein gefassten Unterlassungsantrag habe danach keinen Bestand. Dem Klagevorbringen sei jedoch durch Auslegung zu entnehmen, dass die Klägerin zumindest die konkrete Verletzungshandlung unterbunden wissen möchte, so dass der Unterlassungsantrag als Verallgemeinerung die konkrete Verletzungsform als Minus umfasse. Die Angelegenheit wurde zum Berufungsgericht zurück verwiesen. Zum Volltext der Entscheidung: