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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 08.12.2005, Az. IX ZR 188/04
    § 823 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht haftet, wenn er seinen Mandanten – nach Erlass einer einstweiligen Verfügung – nicht darauf hinweist, dass nunmehr ein Abschlussschreiben des gegnerischen Rechtsanwalts folgen kann, welches regelmäßig mit einer Kostenlast bis zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr verbunden ist. Die Beklagte hatte der Klägerin vorgeworfen, von ihr über die Möglichkeit einer unaufgeforderten Abschlusserklärung zur Vermeidung der Kostenlast des gegnerischen Abschlussschreibens nicht rechtzeitig aufgeklärt worden zu sein. Einen solchen Rat hätte sie, wäre er rechtzeitig erteilt worden, nach ihrer Behauptung befolgt. (mehr …)

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