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- OLG Koblenz: § 15a RVG ist auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Altfälle anwendbarveröffentlicht am 13. September 2009
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2009, Az. 14 W 553/09
§ 15a RVGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass § 15 a RVG in allen noch nicht bereits rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist. Die an die Presse gerichtete Mitteilung des Oberlandesgerichts lautet: „Nach der bisherigen Rechtslage war eine Geschäftsgebühr, die für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts entstanden war, im Kostenfestsetzungs verfahren auf die anwaltliche Verfahrensgebühr für das Betreiben eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. § 15 a RVG, der am 5. August 2009 in Kraft getreten ist, trifft hierzu eine abweichende Regelung. Die Vorschrift lautet wie folgt: (mehr …)