Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: § 15a RVG ist auch auf Altfälle anwendbarveröffentlicht am 15. August 2009
LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09
§ 15a Abs 2 RVGDas LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass seit dem 05.08.2009 die Bestimmung des § 15a RVG anwendbar ist und zwar auch auf unbedingte Mandatsverhältnisse, welche vor dem vorgenannten Datum begonnen haben. Gemäß Art. 10 S. 2 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht trete diese Vorschrift am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das genannte Gesetz sei im BGBl. am 04.08.2009 veröffentlicht worden, so dass es am 05.08.2009 in Kraft getreten sei. (mehr …)