Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankfurt a.M.: Der Betreiber eines Online-Portals für kostenlose Kleinanzeigen muss gewerbliche Inserenten zur Angabe eines Impressums zwingenveröffentlicht am 5. Juli 2010
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.05.2009, Az. 2-06 O 61/09
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Betreiber eines Portals für anonyme Kleinanzeigen bei Kennzeichen verletzenden, gewerblichen Anzeigen wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. grundsätzlich hierzu BGH GRUR 07, 890 – Jugendgefährdende Medien bei eBay) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn sie nicht ausreichend Sorge dafür tragen, dass gewerbliche Inserenten sich mit einem Impressum identifizieren. Ein bloßer rechtlicher Hinweis an die Inserenten, dass eine entsprechende gesetzliche Pflicht bestehe, sei nicht ausreichend. (mehr …)